Digitale Förderung
Förderung Baden-Württemberg
Digitalisierungsprämie Plus
Zuschussvariante
Die Förderung beträgt bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 10.000 € bis einschließlich 50.000 € 50 %, maximal 6.000 €. Bei zuwendungsfähigen Ausgaben über 50.000 € bis einschließlich 120.000 € beträgt die Förderung 12 %, maximal 12.000 €.
Im Rahmen der Digitalisierungsprämie sind förderfähig:
- die Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, wie zum Beispiel digitale Praxisprozesse
- Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich der Strategie und Organisation
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Förderung Rheinland-Pfalz
DIGIBOOST
Zuschussvariante
DIGIBOOST ist ein Förderprogramm, das branchenübergreifend in Rheinland-Pfalz angeboten wird, um kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei ihrem Digitalisierungsprozess zu unterstützen. Durch das Programm können KMU eine Förderquote von bis zu 75% erhalten.
Im Rahmen der Digitalisierungsprämie sind förderfähig:
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Förderung Hessen
Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen
Das Land Hessen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie freie Berufe bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit. Das Förderprogramm bietet einen Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen mit einer Förderquote von 50% und einem Höchstbetrag von 10.000€.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen zuwendungsfähige Sachausgaben von mindestens 4.000€ nachgewiesen werden. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung werden nur die Nettokosten als förderfähig betrachtet.
Im Rahmen der Digitalisierungsprämie sind förderfähig:
- Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen
Förderung Sachsen
eHealthSax
Zuschussvariante
Digitalisierung im Gesundheitswesen und telemedizinische Anwendungen - Projekten, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen unterstützen und die medizinische Versorgung verbessern.
Bis zu 80 % Zuschuss für digitale Projekte und Verbesserung der medizinischen Versorgung.
Im Rahmen der Digitalisierungsprämie sind förderfähig:
- Maßnahmen, die mittels digitaler Prozesse die Abläufe im Gesundheitswesen abbilden, erweitern oder verbessern und die gegebenenfalls mobile alltagsübliche elektronische Kommunikation ermöglichen
- Patientenorientierte digitale Anwendungen, die den Zugang zum Versorgungssystem erleichtern oder den regulären Versorgungspfad unterstützen oder ergänzen
- Maßnahmen zur Etablierung, Integration oder Erweiterung inter- und intrasektoraler digitaler Netzwerke, die die Gesundheitsversorgung verbessern, beispielsweise sektorenübergreifende Vernetzungsprojekte sowie Maßnahmen und Projekte zur Akzeptanzförderung digitaler und telemedizinischer AnwendungenZuwendungsfähig sind:
- Personal- und Sachausgaben sowie
- Ausgaben für Investitionen und Fremdleistungen (wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts stehen)Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Förderung Schleswig-Holstein
Förderung Hamburg
Hamburg Digital
Zuschussförderung
Hamburg unterstützten die digitale Transformation kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Hamburger Wirtschaft mit Beratungs- und Investitionsleistungen! Förderung freiberuflicher Tätigen (z.B. Ärzte/Steuerberater/Architekten)
Modul I
Hamburg-Digital "Check": Gefördert werden Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesprogramm „go-digital“ eine Zertifizierung erhalten haben. Modul II Hamburg-Digital Invest: Gefördert werden Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte. Die Förderung umfasst sowohl Ausgaben für IKT-Hard- und -Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind.
Die Förderquote beträgt dabei bis 50% der anrechenbaren Ausgaben.
Förderung Niedersachsen
Digitalbonus Niedersachsen
Zuschussförderung
Das Förderprogramm für Digitalisierung in Niedersachsen bietet Unterstützung für KMU und Start-ups in folgenden Bereichen:
- Informations- und Kommunikationshardware
- Software und Softwarelizenzen
- Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
Kleine und kleinste KMU erhalten eine Förderquote von 50% der anrechnungsfähigen Ausgaben, während mittelgroße KMU eine Förderquote von 30% erhalten. Der maximale Zuschussbetrag beträgt jedoch immer 10.000 €. Es ist zu beachten, dass die Bagatellgrenze bei 2.500€ für anrechnungsfähige Ausgaben liegt.
Im Rahmen der Richtlinie DigitalHub. Niedersachsen können Vorhaben gefördert werden, die sich mit folgenden Bereichen befassen:
- Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle
- Schaffung sicherer und datenschutzkonformer IT-Strukturen in Netzwerken
- Gestaltung des Personalmanagements in der digitalen Arbeitswelt
- Ausarbeitung von Prototypen im Rahmen kooperativer Digitalisierungsprojekte
Förderung Nordrhein-Westfalen
Digitalbonus Niedersachsen
Zuschussförderung
Der Gutschein MID-Digitalisierung fördert KMU sowohl für die Analyse als auch die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen. Dabei sind die Schwerpunkte der Förderung:
Intelligente Anwendungen, welche das Potenzial digitaler Prozesse durch Datenerfassung sowie dessen Verarbeitung fördern.
Das Förderprogramm kann dabei für die Beauftragung gewerblicher Berater*innen und Dienstleister eingesetzt werden. Die Förderquote richtet sich nach der Größe der Unternehmen.
Unternehmensgröße Förderquote
kleinste Unternehmen 50 %
kleine Unternehmen 50 %
mittlere Unternehmen 30 %
"Mittelstand innovativ und Digital – Plus"
Zuschuss bis 15.000€, 60-80 % Förderquote
Das Förderprogramm Mittelstand innovativ und Digital wurde bedingt durch die Pandemie ausgeweitet. Dadurch kann mit Hilfe von "Mittelstand innovativ und Digital – Plus“ die Umstellung von physischen Dienstleistungen, Beratungen oder Kursen bezüglich digitalen Alternativen gefördert werden.
Förderung Saarland
Förderprogramm
DigitalStarter Saarland
Förderung Thüringen
Digitalbonus Thüringen
Das Förderprogramm "Digitalbonus Thüringen" zielt darauf ab, Digitalisierungsmaßnahmen zu unterstützen. Es werden folgende Bereiche gefördert:
- Digitalisierung von Betriebsprozessen
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
- Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen
- Ausgaben für Hardware und Software, einschließlich Kosten für externe Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und IT-Systemen
Es ist wichtig zu beachten, dass die Bagatellgrenze bei 5.000€ liegt. Das bedeutet, dass Projekte, bei denen die anrechnungsfähigen Ausgaben weniger als 5.000€ betragen, nicht förderfähig sind. Der Zuschussbetrag kann bis zu 15.000€ betragen, und die Förderquote liegt bei 50%.
Förderung Berlin
Digitalprämie Berlin
Finanzielle Unterstützung von bis zu 17.000 €, Förderquote von 50 %
Das digitale Prämienprogramm Berlin wurde ins Leben gerufen, um die Digitalisierung von Selbstständigen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu fördern. Es werden folgende Maßnahmen unterstützt:
- Erstmaliger Kauf von IT-Hardware und Software zur Umwandlung von Arbeits-, Produktions- und Managementprozessen in digitale Formate
- Anschaffung von Hardware und Software zur Verbesserung der IT-Sicherheit oder Einführung von entsprechenden Systemen
- Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die sich auf die Digitalisierung konzentrieren
Die Höhe der Fördermittel variiert je nach Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen. Folgende Kategorien und maximalen Zuschüsse sind möglich:
- Weniger als 11 Mitarbeiter: Digitales Prämienprogramm Basic - maximal 7.000 €
- 11 bis 249 Mitarbeiter: Digitales Prämienprogramm Plus - maximal 17.000 €
Der Erwerb von Standardhardware und Standardsoftware wird von der Förderung ausgeschlossen.
Förderung Mecklenburg-Vorpommern
Investitionsförderung für Digitalisierungsanpassungen
Finanzielle Unterstützung von bis zu 50.000 €, Förderquote von 35-50 %
Das DigiTrans-Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups und unterstützt sie bei folgenden Maßnahmen:
- Investitionen in den Einstieg oder Umstieg mit Fokus auf digitale Geschäftsmodelle
- Umstellung von analogen auf digitale Prozesse
- Investitionen in Bereiche wie Sicherheit, Informationstechnologie und Datenschutz zur Steigerung des Digitalisierungsgrades
Die Förderquote ist abhängig von der Unternehmensgröße. Folgende Kategorien und Förderquoten gelten:
- Weniger als 50 Mitarbeiter: 50 % Förderquote
- 51 bis 250 Mitarbeiter: 35 % Förderquote
Die Förderquote wird auf förderfähige Ausgaben im Bereich von 8.000 bis 20.000 € angerechnet. In Ausnahmefällen kann der Betrag auf bis zu 100.000 € erweitert werden, wodurch das Unternehmen einen Zuschuss von 50.000 € erhalten kann. Eine derart hohe Summe erfordert jedoch ein umfassendes Konzept im Rahmen des Antragsverfahrens.
Förderung Sachsen-Anhalt
Digital Innovation
Die Herausforderungen der Digitalisierung meistern, um zukunftsfähig zu bleiben. Mit "Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION" unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Konzeption und Umsetzung investiver Digitalisierungsprojekte.
Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, max. 70.000 Euro je Projekt -
die Förderung der Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird, erfolgt auf Grundlage von Pauschalbeträgen.
Was wird gefördert?
Entwicklung von neuen, innovativen digitalen Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen
digitale Marketing- und Vertriebsstrategien
Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird, sowie Sachkosten, Leistungen Dritter und Investitionen
Anträge können noch nicht eingereicht werden. Eine Neuauflage mit modifizierten Inhalten und Förderkonditionen ist in Vorbereitung.