Digitale Förderung

Zuschuss bis 80% | digitale Förderprogramme

förderfähige Digitalisierung

Der Einzug moderner Kommunikationsmittel hat längst den Alltag vieler Menschen erreicht und erleichtert diesen zunehmend. Auch im medizinischen Bereich können Sie von dieser Entwicklung profitieren. Bund und Länder haben sich zudem das Ziel gesetzt, die digitale Transformation der deutschen Wirtschaft aktiv zu unterstützen. Basierend auf diesem Vorhaben gibt es mehrere Förderprogramme, die speziell für digitale Projekte genutzt werden können. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele, wie Sie diese Programme für Ihre Praxis nutzen können.

Wichtige Informationen zu allen Förderprogrammen:

Sie dürfen erst nach Erhalt des Förderbescheids mit der Maßnahme beginnen. Das bedeutet, dass Sie noch keine Aufträge vergeben dürfen.
Unternehmen dürfen innerhalb der letzten drei Jahre insgesamt nicht mehr als 200.000 € an ähnlichen Förderungen erhalten (De-minimis-Beihilfe-Regelung).

Die Fördermittel müssen im jeweiligen Bundesland investiert werden, in dem das Förderprogramm angeboten wird.

In der Regel werden folgende Ausgaben nicht gefördert:Die Anschaffung von IT-Grundausstattung wie Laptops, Tablets, Smartphones oder Standardsoftware, es sei denn, sie trägt zur Digitalisierung bei.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Förderlandschaft sehr vielfältig ist. Bei Interesse sollten Sie sich unbedingt auf den entsprechenden Förderprogrammseiten umfassend über die konkreten Möglichkeiten und Voraussetzungen informieren. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung.

Fördervarianten

Digitale Förderung

Digitale Förderung
Förderung Baden-Württemberg Förderung Rheinland-Pfalz Förderung Hessen Förderung Sachsen Förderung Schleswig-Holstein Förderung Hamburg Förderung Niedersachsen Förderung Nordrhein-Westfalen Förderung Saarland Förderung Thüringen Förderung Berlin Förderung Mecklenburg-Vorpommern Förderung Sachsen-Anhalt

Förderung Baden-Württemberg

Digitalisierungsprämie Plus
Zuschussvariante

Die Förderung beträgt bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 10.000 € bis einschließlich 50.000 € 50 %, maximal 6.000 €. Bei zuwendungsfähigen Ausgaben über 50.000 € bis einschließlich 120.000 € beträgt die Förderung 12 %, maximal 12.000 €.

Im Rahmen der Digitalisierungsprämie sind förderfähig:

  • die Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, wie zum Beispiel digitale Praxisprozesse
  • Digitalisierungsmaßnahmen im Bereich der Strategie und Organisation
    Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Förderung Rheinland-Pfalz

DIGIBOOST
Zuschussvariante

DIGIBOOST ist ein Förderprogramm, das branchenübergreifend in Rheinland-Pfalz angeboten wird, um kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei ihrem Digitalisierungsprozess zu unterstützen. Durch das Programm können KMU eine Förderquote von bis zu 75% erhalten.

Im Rahmen der Digitalisierungsprämie sind förderfähig:

  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
    Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Förderung Hessen

Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen

Das Land Hessen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie freie Berufe bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit. Das Förderprogramm bietet einen Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen mit einer Förderquote von 50% und einem Höchstbetrag von 10.000€.

Um eine Förderung zu erhalten, müssen zuwendungsfähige Sachausgaben von mindestens 4.000€ nachgewiesen werden. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung werden nur die Nettokosten als förderfähig betrachtet.

Im Rahmen der Digitalisierungsprämie sind förderfähig:

  • Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen

Förderung Sachsen

eHealthSax
Zuschussvariante

Digitalisierung im Gesundheitswesen und telemedizinische Anwendungen - Projekten, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen unterstützen und die medizinische Versorgung verbessern.

​​​​​​Bis zu 80 % Zuschuss für digitale Projekte und Verbesserung der medizinischen Versorgung.

Im Rahmen der Digitalisierungsprämie sind förderfähig:

  • Maßnahmen, die mittels digitaler Prozesse die Abläufe im Gesundheitswesen abbilden, erweitern oder verbessern und die gegebenenfalls mobile alltagsübliche elektronische Kommunikation ermöglichen
  • Patientenorientierte digitale Anwendungen, die den Zugang zum Versorgungssystem erleichtern oder den regulären Versorgungspfad unterstützen oder ergänzen
  • Maßnahmen zur Etablierung, Integration oder Erweiterung inter- und intrasektoraler digitaler Netzwerke, die die Gesundheitsversorgung verbessern, beispielsweise sektorenübergreifende Vernetzungsprojekte sowie Maßnahmen und Projekte zur Akzeptanzförderung digitaler und telemedizinischer AnwendungenZuwendungsfähig sind:
  • Personal- und Sachausgaben sowie
  • Ausgaben für Investitionen und Fremdleistungen (wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts stehen)Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Förderung Schleswig-Holstein

Förderung Hamburg

Hamburg Digital
Zuschussförderung

Hamburg unterstützten die digitale Transformation kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Hamburger Wirtschaft mit Beratungs- und Investitionsleistungen! Förderung freiberuflicher Tätigen (z.B. Ärzte/Steuerberater/Architekten)

Modul I
Hamburg-Digital "Check": Gefördert werden Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesprogramm „go-digital“ eine Zertifizierung erhalten haben. Modul II Hamburg-Digital Invest: Gefördert werden Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte. Die Förderung umfasst sowohl Ausgaben für IKT-Hard- und -Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind.

Die Förderquote beträgt dabei bis 50% der anrechenbaren Ausgaben.

Förderung Niedersachsen

Digitalbonus Niedersachsen
Zuschussförderung

Das Förderprogramm für Digitalisierung in Niedersachsen bietet Unterstützung für KMU und Start-ups in folgenden Bereichen:

  • Informations- und Kommunikationshardware
  • Software und Softwarelizenzen
  • Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit

Kleine und kleinste KMU erhalten eine Förderquote von 50% der anrechnungsfähigen Ausgaben, während mittelgroße KMU eine Förderquote von 30% erhalten. Der maximale Zuschussbetrag beträgt jedoch immer 10.000 €. Es ist zu beachten, dass die Bagatellgrenze bei 2.500€ für anrechnungsfähige Ausgaben liegt.

Im Rahmen der Richtlinie DigitalHub. Niedersachsen können Vorhaben gefördert werden, die sich mit folgenden Bereichen befassen:

  • Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle
  • Schaffung sicherer und datenschutzkonformer IT-Strukturen in Netzwerken
  • Gestaltung des Personalmanagements in der digitalen Arbeitswelt
  • Ausarbeitung von Prototypen im Rahmen kooperativer Digitalisierungsprojekte

Förderung Nordrhein-Westfalen

Digitalbonus Niedersachsen
Zuschussförderung

Der Gutschein MID-Digitalisierung fördert KMU sowohl für die Analyse als auch die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen. Dabei sind die Schwerpunkte der Förderung:

Intelligente Anwendungen, welche das Potenzial digitaler Prozesse durch Datenerfassung sowie dessen Verarbeitung fördern.

Das Förderprogramm kann dabei für die Beauftragung gewerblicher Berater*innen und Dienstleister eingesetzt werden. Die Förderquote richtet sich nach der Größe der Unternehmen.
Unternehmensgröße Förderquote
kleinste Unternehmen 50 %
kleine Unternehmen 50 %
mittlere Unternehmen 30 %
"Mittelstand innovativ und Digital – Plus"

Zuschuss bis 15.000€, 60-80 % Förderquote

Das Förderprogramm Mittelstand innovativ und Digital wurde bedingt durch die Pandemie ausgeweitet. Dadurch kann mit Hilfe von "Mittelstand innovativ und Digital – Plus“ die Umstellung von physischen Dienstleistungen, Beratungen oder Kursen bezüglich digitalen Alternativen gefördert werden.

Förderung Saarland

Förderprogramm
DigitalStarter Saarland

Beachten Sie bitte folgenden Hinweis: Die DigitalStarter-Förderrichtlinie tritt am 31.12.2022 außer Kraft, womit eine Antragsstellung ab dem 01.01.2023 nicht mehr möglich ist. Vorher vollständig eingegangene Anträge werden jedoch ab Januar 2023 weiter bearbeitet. Derzeit wird die DigitalStarter-Förderrichtlinie mit dem Ziel überarbeitet, im Laufe des Jahres 2023 eine neue Förderrichtlinie verfügbar machen zu können.

Förderung Thüringen

Digitalbonus Thüringen

Das Förderprogramm "Digitalbonus Thüringen" zielt darauf ab, Digitalisierungsmaßnahmen zu unterstützen. Es werden folgende Bereiche gefördert:

  • Digitalisierung von Betriebsprozessen
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
  • Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen
  • Ausgaben für Hardware und Software, einschließlich Kosten für externe Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und IT-Systemen

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bagatellgrenze bei 5.000€ liegt. Das bedeutet, dass Projekte, bei denen die anrechnungsfähigen Ausgaben weniger als 5.000€ betragen, nicht förderfähig sind. Der Zuschussbetrag kann bis zu 15.000€ betragen, und die Förderquote liegt bei 50%.

Förderung Berlin

Digitalprämie Berlin

Finanzielle Unterstützung von bis zu 17.000 €, Förderquote von 50 %

Das digitale Prämienprogramm Berlin wurde ins Leben gerufen, um die Digitalisierung von Selbstständigen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu fördern. Es werden folgende Maßnahmen unterstützt:

  • Erstmaliger Kauf von IT-Hardware und Software zur Umwandlung von Arbeits-, Produktions- und Managementprozessen in digitale Formate
  • Anschaffung von Hardware und Software zur Verbesserung der IT-Sicherheit oder Einführung von entsprechenden Systemen
  • Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, die sich auf die Digitalisierung konzentrieren

Die Höhe der Fördermittel variiert je nach Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen. Folgende Kategorien und maximalen Zuschüsse sind möglich:

  • Weniger als 11 Mitarbeiter: Digitales Prämienprogramm Basic - maximal 7.000 €
  • 11 bis 249 Mitarbeiter: Digitales Prämienprogramm Plus - maximal 17.000 €

Der Erwerb von Standardhardware und Standardsoftware wird von der Förderung ausgeschlossen.

Förderung Mecklenburg-Vorpommern

Investitionsförderung für Digitalisierungsanpassungen

Finanzielle Unterstützung von bis zu 50.000 €, Förderquote von 35-50 %

Das DigiTrans-Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups und unterstützt sie bei folgenden Maßnahmen:

  • Investitionen in den Einstieg oder Umstieg mit Fokus auf digitale Geschäftsmodelle
  • Umstellung von analogen auf digitale Prozesse
  • Investitionen in Bereiche wie Sicherheit, Informationstechnologie und Datenschutz zur Steigerung des Digitalisierungsgrades

Die Förderquote ist abhängig von der Unternehmensgröße. Folgende Kategorien und Förderquoten gelten:

  • Weniger als 50 Mitarbeiter: 50 % Förderquote
  • 51 bis 250 Mitarbeiter: 35 % Förderquote

Die Förderquote wird auf förderfähige Ausgaben im Bereich von 8.000 bis 20.000 € angerechnet. In Ausnahmefällen kann der Betrag auf bis zu 100.000 € erweitert werden, wodurch das Unternehmen einen Zuschuss von 50.000 € erhalten kann. Eine derart hohe Summe erfordert jedoch ein umfassendes Konzept im Rahmen des Antragsverfahrens.

Förderung Sachsen-Anhalt

Digital Innovation

Die Herausforderungen der Digitalisierung meistern, um zukunftsfähig zu bleiben. Mit "Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION" unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Konzeption und Umsetzung investiver Digitalisierungsprojekte.

Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, max. 70.000 Euro je Projekt -
die Förderung der Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird, erfolgt auf Grundlage von Pauschalbeträgen.

Was wird gefördert?

Entwicklung von neuen, innovativen digitalen Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen
digitale Marketing- und Vertriebsstrategien

Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit

Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird, sowie Sachkosten, Leistungen Dritter und Investitionen

Anträge können noch nicht eingereicht werden. Eine Neuauflage mit modifizierten Inhalten und Förderkonditionen ist in Vorbereitung.

 

Digitale
Förderung

Anruf &
Beratung

Online
Präsentation

Digitalisierung des Mittelstands vom BMWK

Digital Jetzt bundesweit

Digital Jetzt – Förderung für die Digitalisierung von mittelständischen Unternehmen

In der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt hängt die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen maßgeblich von digitalen Technologien und Fachwissen ab. Um sicherzustellen, dass der Mittelstand das wirtschaftliche Potenzial der Digitalisierung voll ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Förderprogramm „DigiJetzt – Investitionsförderung für KMU“. Dieses Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Unternehmen dazu ermutigen, verstärkt in digitale Technologien und die Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu investieren.

Immer mehr Unternehmen im mittelständischen Bereich erkennen die neuen wirtschaftlichen Chancen, die sich durch die Digitalisierung eröffnen. Digitale Technologien ermöglichen zudem neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine effektivere Kundengewinnung sowie eine verbesserte Vernetzung, beispielsweise mit Lieferanten. Um wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, sind digitale Kompetenzen und gut geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheidend. Dennoch zeigen aktuelle Studien, dass in vielen Unternehmen noch ein erheblicher Bedarf an Digitalisierung besteht, insbesondere in Bezug auf das Bewusstsein für IT-Sicherheitsrisiken.

Um mittelständischen Unternehmen die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das neue Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse. Das Programm soll Investitionen in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kleinen und mittleren Unternehmen, einschließlich Handwerksbetrieben und freien Berufen, anregen.

Überblick über „Digital Jetzt“: Wer kann die Förderung beantragen: Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen, einschließlich Handwerksbetrieben und freien Berufen, mit 3 bis 499 Beschäftigten, die Digitalisierungsvorhaben planen, wie zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

Voraussetzungen für Unternehmen: Das Unternehmen muss im Förderantrag einen Digitalisierungsplan vorlegen, der das gesamte Digitalisierungsvorhaben beschreibt, die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen erläutert, den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen sowie die mit der Investition zu erreichenden Ziele aufzeigt. Beispielsweise sollen Effizienzsteigerungen in der Organisation, Erschließung neuer Geschäftsfelder, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle oder Stärkung der Marktposition dargestellt werden.

Weitere Voraussetzungen:

  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition stattfindet.
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Die Umsetzung des Vorhabens muss in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung erfolgen.
  • Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Laufzeit der Förderung: Das Antragsstellungstool wurde am 7. September freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung kann bis einschließlich 2023 gestellt werden.

Ziele des Programms:

  • Erhöhung der Investitionen von mittelständischen Unternehmen in digitale Technologien sowie in Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten
  • Förderung branchenübergreifender Digitalisierungsprozesse in KMU und im Handwerk
  • Verbesserung der digitalen Geschäftsprozesse in Unternehmen
  • Schaffung von mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle
  • Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU
 

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