Der Einzug moderner Kommunikationsmittel hat längst den Alltag vieler Menschen erreicht und erleichtert diesen zunehmend. Auch im medizinischen Bereich können Sie von dieser Entwicklung profitieren. Bund und Länder haben sich zudem das Ziel gesetzt, die digitale Transformation der deutschen Wirtschaft aktiv zu unterstützen. Basierend auf diesem Vorhaben gibt es mehrere Förderprogramme, die speziell für digitale Projekte genutzt werden können. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele, wie Sie diese Programme für Ihre Praxis nutzen können.
Wichtige Informationen zu allen Förderprogrammen:
Sie dürfen erst nach Erhalt des Förderbescheids mit der Maßnahme beginnen. Das bedeutet, dass Sie noch keine Aufträge vergeben dürfen.
Unternehmen dürfen innerhalb der letzten drei Jahre insgesamt nicht mehr als 200.000 € an ähnlichen Förderungen erhalten (De-minimis-Beihilfe-Regelung).
Die Fördermittel müssen im jeweiligen Bundesland investiert werden, in dem das Förderprogramm angeboten wird.
In der Regel werden folgende Ausgaben nicht gefördert:Die Anschaffung von IT-Grundausstattung wie Laptops, Tablets, Smartphones oder Standardsoftware, es sei denn, sie trägt zur Digitalisierung bei.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Förderlandschaft sehr vielfältig ist. Bei Interesse sollten Sie sich unbedingt auf den entsprechenden Förderprogrammseiten umfassend über die konkreten Möglichkeiten und Voraussetzungen informieren. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung.
Die Förderung beträgt bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 10.000 € bis einschließlich 50.000 € 50 %, maximal 6.000 €. Bei zuwendungsfähigen Ausgaben über 50.000 € bis einschließlich 120.000 € beträgt die Förderung 12 %, maximal 12.000 €.
Im Rahmen der Digitalisierungsprämie sind förderfähig:
DIGIBOOST ist ein Förderprogramm, das branchenübergreifend in Rheinland-Pfalz angeboten wird, um kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei ihrem Digitalisierungsprozess zu unterstützen. Durch das Programm können KMU eine Förderquote von bis zu 75% erhalten.
Im Rahmen der Digitalisierungsprämie sind förderfähig:
Das Land Hessen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie freie Berufe bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit. Das Förderprogramm bietet einen Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen mit einer Förderquote von 50% und einem Höchstbetrag von 10.000€.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen zuwendungsfähige Sachausgaben von mindestens 4.000€ nachgewiesen werden. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung werden nur die Nettokosten als förderfähig betrachtet.
Im Rahmen der Digitalisierungsprämie sind förderfähig:
Digitalisierung im Gesundheitswesen und telemedizinische Anwendungen - Projekten, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen unterstützen und die medizinische Versorgung verbessern.
Bis zu 80 % Zuschuss für digitale Projekte und Verbesserung der medizinischen Versorgung.
Im Rahmen der Digitalisierungsprämie sind förderfähig:
Hamburg unterstützten die digitale Transformation kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Hamburger Wirtschaft mit Beratungs- und Investitionsleistungen! Förderung freiberuflicher Tätigen (z.B. Ärzte/Steuerberater/Architekten)
Modul I
Hamburg-Digital "Check": Gefördert werden Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesprogramm „go-digital“ eine Zertifizierung erhalten haben. Modul II Hamburg-Digital Invest: Gefördert werden Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte. Die Förderung umfasst sowohl Ausgaben für IKT-Hard- und -Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind.
Die Förderquote beträgt dabei bis 50% der anrechenbaren Ausgaben.
Das Förderprogramm für Digitalisierung in Niedersachsen bietet Unterstützung für KMU und Start-ups in folgenden Bereichen:
Kleine und kleinste KMU erhalten eine Förderquote von 50% der anrechnungsfähigen Ausgaben, während mittelgroße KMU eine Förderquote von 30% erhalten. Der maximale Zuschussbetrag beträgt jedoch immer 10.000 €. Es ist zu beachten, dass die Bagatellgrenze bei 2.500€ für anrechnungsfähige Ausgaben liegt.
Im Rahmen der Richtlinie DigitalHub. Niedersachsen können Vorhaben gefördert werden, die sich mit folgenden Bereichen befassen:
Der Gutschein MID-Digitalisierung fördert KMU sowohl für die Analyse als auch die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen. Dabei sind die Schwerpunkte der Förderung:
Intelligente Anwendungen, welche das Potenzial digitaler Prozesse durch Datenerfassung sowie dessen Verarbeitung fördern.
Das Förderprogramm kann dabei für die Beauftragung gewerblicher Berater*innen und Dienstleister eingesetzt werden. Die Förderquote richtet sich nach der Größe der Unternehmen.
Unternehmensgröße Förderquote
kleinste Unternehmen 50 %
kleine Unternehmen 50 %
mittlere Unternehmen 30 %
"Mittelstand innovativ und Digital – Plus"
Zuschuss bis 15.000€, 60-80 % Förderquote
Das Förderprogramm Mittelstand innovativ und Digital wurde bedingt durch die Pandemie ausgeweitet. Dadurch kann mit Hilfe von "Mittelstand innovativ und Digital – Plus“ die Umstellung von physischen Dienstleistungen, Beratungen oder Kursen bezüglich digitalen Alternativen gefördert werden.
Digitalbonus Thüringen
Das Förderprogramm "Digitalbonus Thüringen" zielt darauf ab, Digitalisierungsmaßnahmen zu unterstützen. Es werden folgende Bereiche gefördert:
Es ist wichtig zu beachten, dass die Bagatellgrenze bei 5.000€ liegt. Das bedeutet, dass Projekte, bei denen die anrechnungsfähigen Ausgaben weniger als 5.000€ betragen, nicht förderfähig sind. Der Zuschussbetrag kann bis zu 15.000€ betragen, und die Förderquote liegt bei 50%.
Finanzielle Unterstützung von bis zu 17.000 €, Förderquote von 50 %
Das digitale Prämienprogramm Berlin wurde ins Leben gerufen, um die Digitalisierung von Selbstständigen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu fördern. Es werden folgende Maßnahmen unterstützt:
Die Höhe der Fördermittel variiert je nach Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen. Folgende Kategorien und maximalen Zuschüsse sind möglich:
Der Erwerb von Standardhardware und Standardsoftware wird von der Förderung ausgeschlossen.
Investitionsförderung für Digitalisierungsanpassungen
Finanzielle Unterstützung von bis zu 50.000 €, Förderquote von 35-50 %
Das DigiTrans-Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups und unterstützt sie bei folgenden Maßnahmen:
Die Förderquote ist abhängig von der Unternehmensgröße. Folgende Kategorien und Förderquoten gelten:
Die Förderquote wird auf förderfähige Ausgaben im Bereich von 8.000 bis 20.000 € angerechnet. In Ausnahmefällen kann der Betrag auf bis zu 100.000 € erweitert werden, wodurch das Unternehmen einen Zuschuss von 50.000 € erhalten kann. Eine derart hohe Summe erfordert jedoch ein umfassendes Konzept im Rahmen des Antragsverfahrens.
Digital Innovation
Die Herausforderungen der Digitalisierung meistern, um zukunftsfähig zu bleiben. Mit "Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION" unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Konzeption und Umsetzung investiver Digitalisierungsprojekte.
Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, max. 70.000 Euro je Projekt -
die Förderung der Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird, erfolgt auf Grundlage von Pauschalbeträgen.
Was wird gefördert?
Entwicklung von neuen, innovativen digitalen Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen
digitale Marketing- und Vertriebsstrategien
Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit
Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird, sowie Sachkosten, Leistungen Dritter und Investitionen
Anträge können noch nicht eingereicht werden. Eine Neuauflage mit modifizierten Inhalten und Förderkonditionen ist in Vorbereitung.
Digital Jetzt – Förderung für die Digitalisierung von mittelständischen Unternehmen
In der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt hängt die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen maßgeblich von digitalen Technologien und Fachwissen ab. Um sicherzustellen, dass der Mittelstand das wirtschaftliche Potenzial der Digitalisierung voll ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Förderprogramm „DigiJetzt – Investitionsförderung für KMU“. Dieses Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Unternehmen dazu ermutigen, verstärkt in digitale Technologien und die Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu investieren.
Immer mehr Unternehmen im mittelständischen Bereich erkennen die neuen wirtschaftlichen Chancen, die sich durch die Digitalisierung eröffnen. Digitale Technologien ermöglichen zudem neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine effektivere Kundengewinnung sowie eine verbesserte Vernetzung, beispielsweise mit Lieferanten. Um wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, sind digitale Kompetenzen und gut geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheidend. Dennoch zeigen aktuelle Studien, dass in vielen Unternehmen noch ein erheblicher Bedarf an Digitalisierung besteht, insbesondere in Bezug auf das Bewusstsein für IT-Sicherheitsrisiken.
Um mittelständischen Unternehmen die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das neue Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse. Das Programm soll Investitionen in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kleinen und mittleren Unternehmen, einschließlich Handwerksbetrieben und freien Berufen, anregen.
Überblick über „Digital Jetzt“: Wer kann die Förderung beantragen: Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen, einschließlich Handwerksbetrieben und freien Berufen, mit 3 bis 499 Beschäftigten, die Digitalisierungsvorhaben planen, wie zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.
Voraussetzungen für Unternehmen: Das Unternehmen muss im Förderantrag einen Digitalisierungsplan vorlegen, der das gesamte Digitalisierungsvorhaben beschreibt, die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen erläutert, den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen sowie die mit der Investition zu erreichenden Ziele aufzeigt. Beispielsweise sollen Effizienzsteigerungen in der Organisation, Erschließung neuer Geschäftsfelder, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle oder Stärkung der Marktposition dargestellt werden.
Weitere Voraussetzungen:
Laufzeit der Förderung: Das Antragsstellungstool wurde am 7. September freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung kann bis einschließlich 2023 gestellt werden.
Ziele des Programms: