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Flexibilisierung der Leistungserbringung für Ärzte und Psychotherapeuten

Eine flexible ärztliche und psychotherapeutische Leistungserbringung ist dringend erforderlich.

KV-Vorstände befürworten Anpassung der Musterberufsordnung für Leistungserbringung

Die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen in Baden-Württemberg und Bayern sind sich einig: Eine flexible ärztliche und psychotherapeutische Leistungserbringung ist dringend erforderlich. Dafür ist eine Anpassung der Musterberufsordnung durch die Bundesärztekammer notwendig, um Ärzten und Psychotherapeuten die Möglichkeit zu geben, mobil zu arbeiten.

Die aktuelle Regelung besagt, dass Ärzte und Psychotherapeuten nur von ihren Praxisräumen aus telemedizinisch tätig sein dürfen. Das Arbeiten von zu Hause oder unterwegs wird in den Berufs- und Zulassungsverordnungen nicht berücksichtigt. Angesichts der Herausforderungen in der ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung ist es jedoch erforderlich, diese Einschränkungen anzupassen. Durch mobiles Arbeiten sollen auch niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten mehr Flexibilität in ihrem Arbeitsalltag erhalten. Dies trägt zur Attraktivität der Niederlassung bei und ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, betonen die Vorstände der beiden größten Kassenärztlichen Vereinigungen Deutschlands.

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat auf ihrer letzten Sitzung in Essen einen entsprechenden Antrag dazu verabschiedet. Die Änderung von §17 der Musterberufsordnung steht noch aus und wurde an den Vorstand der Bundesärztekammer verwiesen. Die KV-Vorstände hoffen nun, dass sich die Bundesärztekammer dieser wichtigen Angelegenheit annimmt.

Angesichts der drohenden Engpässe in der ambulanten Versorgung wird die telemedizinische Versorgung in Zukunft eine immer größere Rolle spielen. „Videosprechstunden sind ein wichtiger Baustein, um die medizinische Versorgung für Patienten sicherzustellen. Eine erhöhte Flexibilität würde die Ausweitung solcher Angebote ermöglichen. In vielen Fällen, wie bei leichten Infekten oder der Versorgung von Chronikern, erleichtern telemedizinische Lösungen die Behandlung sowohl für Ärzte als auch für Patienten“, betonen die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung in Baden-Württemberg.

Natürlich bleibt die Sicherheit der Patienten auch bei telemedizinischen Angeboten oberste Priorität. „Die Arbeit von Ärzten und Psychotherapeuten außerhalb der Praxisräume muss unbedingt an eine ärztliche oder psychotherapeutische Zulassung gebunden sein. Telemedizin ist eine sinnvolle Ergänzung zum Praxisbesuch, aber keinesfalls ein Ersatz dafür“, so der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.

Bei der Flexibilisierung der Leistungserbringer müssen bestimmte Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Mehrheit der Fälle weiterhin in der Praxis vor Ort behandelt wird und eine persönliche Folgebehandlung zeitnah möglich ist. Selbstverständlich bleibt auch bei telemedizinischen Angeboten die Patientensicherheit und die Einhaltung ärztlicher und psychotherapeutischer Sorgfaltspflichten von höchster Bedeutung. Die Flexibilisierung muss zudem immer durch einen tatsächlichen Versorgungsbedarf gerechtfertigt sein, weshalb die entsprechenden Eckpunkte in die geltenden Regelwerke aufgenommen werden müssen.

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