Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die Digitalisierung bietet gerade im Gesundheitswesen viele Chancen. Dazu zählt beispielsweise die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten über große Distanzen oder die digitale Vernetzung von verschiedenen Akteuren und Professionen. Assistierende technische Systeme helfen den Menschen, trotz hohen Alters, einer Behinderung oder einer Krankheit selbstbestimmt leben zu können. Gerade in der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass digitale Unterstützung hilfreich sein kann.

Förderziel: nachhaltige und tragfähige Strukturen schaffen, die langfristig in die Regelversorgung integriert werden können

Wer wird gefördert?

  • juristischen Personen, die an der regionalen Gesundheitsversorgung beteiligt sind,

  • Träger von Einrichtungen (ambulante, teilstationäre und stationäre) sowie Institutionen des Gesundheitswesens,

  • juristische Personen, die seniorengerechten Wohnraum mit digitalen Assistenzsystemen schaffen und/oder ausstatten wollen.

Eine Weiterleitung an Mitglieder, Unterorganisationen oder nachgeordnete Einheiten ist möglich, muss aber ggfs. im Zuwendungsbescheid geregelt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Projekte aus zwei Förderschwerpunkten

1. Telemedizinische Projekte:

Gefördert werden projektbezogene Investitionsausgaben für

  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Vernetzung von mindestens zwei Zuwendungsempfängern oder

  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Kommunikation zwischen Versorgungseinrichtungen untereinander oder direkt mit betroffenen Menschen (z. B. barrierefreie sichere Videokonferenz und -sprechstunde, Datenübertragung von biometrischen Signalen) oder

  • bürger- und patientenorientierte digitale barrierefreie Anwendungen, die den Zugang zum Versorgungssystem erleichtern oder den regulären Versorgungspfad unterstützen oder ergänzen,

2. Ambient Assisted Living:

Gefördert werden projektbezogene Investitionsausgaben

  • zum Einsatz von digitalen Assistenzsystemen, die eine gesellschaftliche Teilhabe sowie ein selbstbestimmtes Leben in einer selbstgenutzten Wohnung sowohl von älteren Menschen als auch von Menschen mit Unterstützungsbedarf ermöglichen oder

  • für assistierende barrierefreie digitale Technologien im Wohnumfeld und in (Pflege- und Wohn-) Einrichtungen (z. B. zur Notfallerkennung und zur Sicherheit, Telepräsenzsysteme) in vorpflegerischen, pflegerischen und ambulanten Bereichen.

 

Wie wird gefördert?

  • Projektausgaben für Investitionen (keine Personalausgaben) sind bis zur Förderhöchstgrenze von 200.000 Euro zuwendungsfähig (vgl. nebenstehende Erläuterungen zum Investitionsbegriff).

  • Projekte dürfen noch nicht begonnen sein (Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines dem Projekt zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten).

  • Eine gleichzeitige Finanzierung der Maßnahmen durch andere Förderprogramme ist ausgeschlossen.

  • Die Verwendung der Zuwendung ist auf niedersächsische Standorte beschränkt.

  • Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung.

  • Zuwendung beträgt maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Eine mehrjährige Projektlaufzeit ist möglich.

  • Projekte müssen bis zum 31.12.2023 bewilligt sein.

  • Es sind keine Antragsfristen festgelegt, die Mittel werden nach dem „Windhund-Prinzip“ vergeben.

Quelle: https://soziales.niedersachsen.de

DIGI-Ambulant: Unterstützung bei der digitalen Transformation der ambulanten medizinischen und pflegerischen Versorgung

Das Förderprogramm DIGI-Ambulant richtet sich an Leistungserbringer in der ambulanten Versorgung gemäß SGB V und SGB XI und bietet finanzielle Unterstützung für ihre digitalen Transformationsmaßnahmen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit.

Ziel des Programms ist es, Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern in der ambulanten Versorgung dabei zu helfen, ihre Arbeitsprozesse durch Digitalisierung zu optimieren und ihre IT-Sicherheit zu stärken. Durch die Förderung sollen sie in die Lage versetzt werden, die Chancen der digitalen Technologien bestmöglich zu nutzen und ihre Leistungen effizienter und sicherer anzubieten. Die Mittel für die Förderung stammen dabei von den entsprechenden Landesbehörden. Das Land Hessen fördert Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer der ambulanten Versorgung im Sinne des SGB V und SGB XI mit Sitz in Hessen bei der digitalen Transformation ihrer Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen telemedizinischen Anwendungen und der Verbesserung der IKT (Informations- und Kommunikationstechnik) im Allgemeinen erwarten lassen.

Antragsberechtigt sind Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer der ambulanten Versorgung im Sinne des SGB V und SGB XI mit Sitz in Hessen.

Hierzu zählen ausschließlich:

  • Freiberuflich tätige Hebammen
  • Geburtshäuser
  • Niedergelassene – Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten  
  • Ambulante Pflegedienste

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung und wird als Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer einmaligen DIGI-Pauschale gewährt.

Der Festbetrag beträgt

  • 2.000 Euro bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 2.300 Euro bis 4.600 Euro
  • 4.000 Euro bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 4.600 Euro bis 6.900 Euro
  • 6.000 Euro bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als 6.900 Euro

In der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt ist der Einsatz digitaler Technologien und das entsprechende Know-how entscheidend für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“, um ihnen dabei zu helfen, die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung voll auszuschöpfen. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Unternehmen dazu ermutigen, verstärkt in digitale Technologien zu investieren und ihre Mitarbeiter weiterzubilden.

Immer mehr mittelständische Unternehmen erkennen das Potenzial der Digitalisierung und die damit verbundenen wirtschaftlichen Chancen. Digitale Technologien ermöglichen neue Geschäftsmodelle, effiziente Arbeits- und Produktionsprozesse, verbesserte Kundenbindung und eine bessere Vernetzung mit Lieferanten. Um wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, sind digitale Kompetenzen und geschulte Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung. Dennoch zeigen aktuelle Studien, dass viele Unternehmen noch einen großen Bedarf an Digitalisierung haben, insbesondere im Bereich der IT-Sicherheit, wo oft ein Bewusstsein für die Risikoabwehr fehlt.

Um mittelständischen Unternehmen die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse an, um Investitionen in digitale Technologien und die Qualifizierung der Mitarbeiter in kleinen und mittleren Unternehmen, einschließlich Handwerksbetrieben und freien Berufen, zu fördern.

Das Programm „Digital Jetzt“ im Überblick:

  • Zielgruppe: Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten, die Digitalisierungsvorhaben planen.
  • Voraussetzungen: Das Unternehmen muss einen Digitalisierungsplan vorlegen, der das gesamte Vorhaben beschreibt, die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen erläutert, den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen zeigt und die Ziele der Investition darlegt, z.B. Effizienzsteigerung der Organisation, Erschließung neuer Geschäftsfelder, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle oder Stärkung der Marktposition.
  • Weitere Bedingungen: Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben, und die Verwendung der Fördermittel muss nachgewiesen werden können.
  • Laufzeit: Der Antrag auf Förderung kann bis einschließlich 2023 gestellt werden.

Die Ziele des Programms „Digital Jetzt“ sind:

  • Erhöhung der Investitionen mittelständischer Unternehmen in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung und das Know-how der Mitarbeiter.
  • Förderung branchenübergreifender Digitalisierungsprozesse in KMU und im Handwerk.
  • Verbesserung der digitalen Geschäftsprozesse in Unternehmen.
  • Schaffung von mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle.
  • Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU.
  • Befähigung der Mitarbeiter, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und neue Investitionen in die Digitalisierung des Unternehmens anzustoßen.
  • Erhöhung der IT-Sicherheit in Unternehmen.
  • Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen.

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. In Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2 beträgt die minimale Fördersumme 17.000 Euro, in Modul 2 liegt diese bei 3.000 Euro.

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.

Somit erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.

Das Programm enthält zwei Fördermodule.

Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft– und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.

Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.