KV-Vorstände befürworten Anpassung der Musterberufsordnung für Leistungserbringung

Die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen in Baden-Württemberg und Bayern sind sich einig: Eine flexible ärztliche und psychotherapeutische Leistungserbringung ist dringend erforderlich. Dafür ist eine Anpassung der Musterberufsordnung durch die Bundesärztekammer notwendig, um Ärzten und Psychotherapeuten die Möglichkeit zu geben, mobil zu arbeiten.

Die aktuelle Regelung besagt, dass Ärzte und Psychotherapeuten nur von ihren Praxisräumen aus telemedizinisch tätig sein dürfen. Das Arbeiten von zu Hause oder unterwegs wird in den Berufs- und Zulassungsverordnungen nicht berücksichtigt. Angesichts der Herausforderungen in der ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung ist es jedoch erforderlich, diese Einschränkungen anzupassen. Durch mobiles Arbeiten sollen auch niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten mehr Flexibilität in ihrem Arbeitsalltag erhalten. Dies trägt zur Attraktivität der Niederlassung bei und ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, betonen die Vorstände der beiden größten Kassenärztlichen Vereinigungen Deutschlands.

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat auf ihrer letzten Sitzung in Essen einen entsprechenden Antrag dazu verabschiedet. Die Änderung von §17 der Musterberufsordnung steht noch aus und wurde an den Vorstand der Bundesärztekammer verwiesen. Die KV-Vorstände hoffen nun, dass sich die Bundesärztekammer dieser wichtigen Angelegenheit annimmt.

Angesichts der drohenden Engpässe in der ambulanten Versorgung wird die telemedizinische Versorgung in Zukunft eine immer größere Rolle spielen. „Videosprechstunden sind ein wichtiger Baustein, um die medizinische Versorgung für Patienten sicherzustellen. Eine erhöhte Flexibilität würde die Ausweitung solcher Angebote ermöglichen. In vielen Fällen, wie bei leichten Infekten oder der Versorgung von Chronikern, erleichtern telemedizinische Lösungen die Behandlung sowohl für Ärzte als auch für Patienten“, betonen die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung in Baden-Württemberg.

Natürlich bleibt die Sicherheit der Patienten auch bei telemedizinischen Angeboten oberste Priorität. „Die Arbeit von Ärzten und Psychotherapeuten außerhalb der Praxisräume muss unbedingt an eine ärztliche oder psychotherapeutische Zulassung gebunden sein. Telemedizin ist eine sinnvolle Ergänzung zum Praxisbesuch, aber keinesfalls ein Ersatz dafür“, so der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.

Bei der Flexibilisierung der Leistungserbringer müssen bestimmte Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Mehrheit der Fälle weiterhin in der Praxis vor Ort behandelt wird und eine persönliche Folgebehandlung zeitnah möglich ist. Selbstverständlich bleibt auch bei telemedizinischen Angeboten die Patientensicherheit und die Einhaltung ärztlicher und psychotherapeutischer Sorgfaltspflichten von höchster Bedeutung. Die Flexibilisierung muss zudem immer durch einen tatsächlichen Versorgungsbedarf gerechtfertigt sein, weshalb die entsprechenden Eckpunkte in die geltenden Regelwerke aufgenommen werden müssen.

Innovative Digitalagentur revolutioniert die Arbeitsprozesse von Arztpraxen

Die Digitalagentur LUX Digitale Praxis hat eine wegweisende Lösung entwickelt, um Arztpraxen in die digitale Zukunft zu führen. Mit einer umfassenden Palette an innovativen digitalen Lösungen ermöglicht die Agentur eine effiziente und patientenorientierte Praxisführung.
Die Digitalisierung stellt eine bedeutende Chance für medizinische Einrichtungen dar, um ihre Arbeitsweise zu optimieren und eine modernere Patientenversorgung zu ermöglichen.

Dank der Online-Terminvergabe können Patienten bequem und rund um die Uhr Termine vereinbaren, was Wartezeiten reduziert und die Praxisorganisation optimiert. Zudem erleichtern digitale E-Formulare wie Anamnesebögen den Patienten den Prozess der Datenerfassung und ermöglichen eine reibungslose Dokumentation. Die Patienten haben die Möglichkeit, viele Prozesse von zu Hause zu erledigen statt in der Praxis. Das entspannt nicht nur die Patienten, sonst bindet weniger Ressourcen bei den Mitarbeitenden einer Praxis.

Mit der umfassenden Produktpalette von LUX Digitale Praxis ermöglicht es Ärzten, Online-Dienstleistungen anzubieten, darunter die elektronische Verschreibung von Medikamenten, die Überweisung an Fachärzte und die Ausstellung von Berufsunfähigkeitsbescheinigungen. Auch im Hinblick auf die Einführung des E-Rezeptes unterstützt diese Lösung den digitalen Workflow einer Praxis. Diese digitalen Lösungen steigern zudem die Effizienz der Praxisabläufe und bieten den Patienten einen bequemen Zugang zu den benötigten Services.

Ein weiteres Highlight ist das digitale Wartezimmer, das den Patienten ermöglicht, die Wartezeit in der Praxis zu minimieren durch digitale Medien. Der Medisafe zur Rezept-, Überweisungs- oder BU-Bescheinigungsabholung rund um die Uhr, ist eine weitere Innovation, die den Praxisablauf optimiert. Patienten können ihre Dokumente elektronisch vorbestellen und erhalten eine Benachrichtigung, sobald diese abholbereit sind. Dies spart Zeit, minimiert das Risiko von Verwechslungen und sorgt für eine effiziente Organisation des Medikamentenmanagements. Zudem erhöht es den Datenschutz im Vergleich zu bisherigen Abläufen.

Ein weiteres nützliches Tool ist unser Patientenruftsystem mit Pager. Dieses System ermöglicht es Ihrem medizinischen Personal, Patienten diskret und effektiv aufzurufen. Sobald der Arzt oder die Ärztin bereit ist, den nächsten Patienten zu empfangen, wird dieser unauffällig per Pager benachrichtigt. Dadurch wird die Kommunikation verbessert und das Personal entlastet.

Darüber hinaus bietet LUX Digitale Praxis innovative Webseiten für Arztpraxen, die nicht nur eine ansprechende Online-Präsenz schaffen, sondern auch auf die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen jeder Praxis zugeschnitten sind. Eine moderne Webseite verbessert die Sichtbarkeit, implementiert digitale Lösungen für einen strukturierteren Praxisablauf, ermöglicht die Kommunikation mit den Patienten und stärkt den professionellen Außenauftritt. Durch gezieltes digitales Marketing wie SEO und Social Media unterstützt die Agentur Ärzte dabei, ihre Sichtbarkeit zu erhöhen und neue Patienten zu gewinnen.

„Wir sind stolz darauf, dass wir mit unseren innovativen digitalen Lösungen dazu beitragen können, die Arbeitsprozesse in Arztpraxen zu optimieren, Mitarbeiter zu entlasten und die Patientenerfahrung zu verbessern“, erklärt Michael Lux, Geschäftsführer von LUX Solutions GmbH aus Freiburg. „Unser Ziel ist es, den Ärzten die neuesten Technologien zur Verfügung zu stellen und ihnen zu helfen, ihre Praxis in der digitalen Ära erfolgreich zu führen.“

Durch die Implementierung dieser innovativen digitalen Lösungen werden nicht nur die Patienten von einem effizienteren und komfortableren Praxiserlebnis profitieren, sondern auch die Mitarbeiter der Praxis.

LUX Digitale Arztpraxis ist eine führende Digitalagentur, die sich auf die Entwicklung und Implementierung von digitalen Lösungen für Arztpraxen spezialisiert hat. Mit einem erfahrenen Team von Experten bietet die Agentur innovative Technologien, die die Praxisführung revolutionieren und den Ärzten helfen, ihre Effizienz zu steigern und eine erstklassige Patientenversorgung zu gewährleisten.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die Digitalisierung bietet gerade im Gesundheitswesen viele Chancen. Dazu zählt beispielsweise die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten über große Distanzen oder die digitale Vernetzung von verschiedenen Akteuren und Professionen. Assistierende technische Systeme helfen den Menschen, trotz hohen Alters, einer Behinderung oder einer Krankheit selbstbestimmt leben zu können. Gerade in der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass digitale Unterstützung hilfreich sein kann.

Förderziel: nachhaltige und tragfähige Strukturen schaffen, die langfristig in die Regelversorgung integriert werden können

Wer wird gefördert?

  • juristischen Personen, die an der regionalen Gesundheitsversorgung beteiligt sind,

  • Träger von Einrichtungen (ambulante, teilstationäre und stationäre) sowie Institutionen des Gesundheitswesens,

  • juristische Personen, die seniorengerechten Wohnraum mit digitalen Assistenzsystemen schaffen und/oder ausstatten wollen.

Eine Weiterleitung an Mitglieder, Unterorganisationen oder nachgeordnete Einheiten ist möglich, muss aber ggfs. im Zuwendungsbescheid geregelt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Projekte aus zwei Förderschwerpunkten

1. Telemedizinische Projekte:

Gefördert werden projektbezogene Investitionsausgaben für

  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Vernetzung von mindestens zwei Zuwendungsempfängern oder

  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Kommunikation zwischen Versorgungseinrichtungen untereinander oder direkt mit betroffenen Menschen (z. B. barrierefreie sichere Videokonferenz und -sprechstunde, Datenübertragung von biometrischen Signalen) oder

  • bürger- und patientenorientierte digitale barrierefreie Anwendungen, die den Zugang zum Versorgungssystem erleichtern oder den regulären Versorgungspfad unterstützen oder ergänzen,

2. Ambient Assisted Living:

Gefördert werden projektbezogene Investitionsausgaben

  • zum Einsatz von digitalen Assistenzsystemen, die eine gesellschaftliche Teilhabe sowie ein selbstbestimmtes Leben in einer selbstgenutzten Wohnung sowohl von älteren Menschen als auch von Menschen mit Unterstützungsbedarf ermöglichen oder

  • für assistierende barrierefreie digitale Technologien im Wohnumfeld und in (Pflege- und Wohn-) Einrichtungen (z. B. zur Notfallerkennung und zur Sicherheit, Telepräsenzsysteme) in vorpflegerischen, pflegerischen und ambulanten Bereichen.

 

Wie wird gefördert?

  • Projektausgaben für Investitionen (keine Personalausgaben) sind bis zur Förderhöchstgrenze von 200.000 Euro zuwendungsfähig (vgl. nebenstehende Erläuterungen zum Investitionsbegriff).

  • Projekte dürfen noch nicht begonnen sein (Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines dem Projekt zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten).

  • Eine gleichzeitige Finanzierung der Maßnahmen durch andere Förderprogramme ist ausgeschlossen.

  • Die Verwendung der Zuwendung ist auf niedersächsische Standorte beschränkt.

  • Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung.

  • Zuwendung beträgt maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Eine mehrjährige Projektlaufzeit ist möglich.

  • Projekte müssen bis zum 31.12.2023 bewilligt sein.

  • Es sind keine Antragsfristen festgelegt, die Mittel werden nach dem „Windhund-Prinzip“ vergeben.

Quelle: https://soziales.niedersachsen.de

DIGI-Ambulant: Unterstützung bei der digitalen Transformation der ambulanten medizinischen und pflegerischen Versorgung

Das Förderprogramm DIGI-Ambulant richtet sich an Leistungserbringer in der ambulanten Versorgung gemäß SGB V und SGB XI und bietet finanzielle Unterstützung für ihre digitalen Transformationsmaßnahmen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit.

Ziel des Programms ist es, Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern in der ambulanten Versorgung dabei zu helfen, ihre Arbeitsprozesse durch Digitalisierung zu optimieren und ihre IT-Sicherheit zu stärken. Durch die Förderung sollen sie in die Lage versetzt werden, die Chancen der digitalen Technologien bestmöglich zu nutzen und ihre Leistungen effizienter und sicherer anzubieten. Die Mittel für die Förderung stammen dabei von den entsprechenden Landesbehörden. Das Land Hessen fördert Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer der ambulanten Versorgung im Sinne des SGB V und SGB XI mit Sitz in Hessen bei der digitalen Transformation ihrer Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen telemedizinischen Anwendungen und der Verbesserung der IKT (Informations- und Kommunikationstechnik) im Allgemeinen erwarten lassen.

Antragsberechtigt sind Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer der ambulanten Versorgung im Sinne des SGB V und SGB XI mit Sitz in Hessen.

Hierzu zählen ausschließlich:

  • Freiberuflich tätige Hebammen
  • Geburtshäuser
  • Niedergelassene – Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten  
  • Ambulante Pflegedienste

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung und wird als Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer einmaligen DIGI-Pauschale gewährt.

Der Festbetrag beträgt

  • 2.000 Euro bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 2.300 Euro bis 4.600 Euro
  • 4.000 Euro bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 4.600 Euro bis 6.900 Euro
  • 6.000 Euro bei zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als 6.900 Euro

In der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt ist der Einsatz digitaler Technologien und das entsprechende Know-how entscheidend für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“, um ihnen dabei zu helfen, die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung voll auszuschöpfen. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Unternehmen dazu ermutigen, verstärkt in digitale Technologien zu investieren und ihre Mitarbeiter weiterzubilden.

Immer mehr mittelständische Unternehmen erkennen das Potenzial der Digitalisierung und die damit verbundenen wirtschaftlichen Chancen. Digitale Technologien ermöglichen neue Geschäftsmodelle, effiziente Arbeits- und Produktionsprozesse, verbesserte Kundenbindung und eine bessere Vernetzung mit Lieferanten. Um wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, sind digitale Kompetenzen und geschulte Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung. Dennoch zeigen aktuelle Studien, dass viele Unternehmen noch einen großen Bedarf an Digitalisierung haben, insbesondere im Bereich der IT-Sicherheit, wo oft ein Bewusstsein für die Risikoabwehr fehlt.

Um mittelständischen Unternehmen die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse an, um Investitionen in digitale Technologien und die Qualifizierung der Mitarbeiter in kleinen und mittleren Unternehmen, einschließlich Handwerksbetrieben und freien Berufen, zu fördern.

Das Programm „Digital Jetzt“ im Überblick:

  • Zielgruppe: Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten, die Digitalisierungsvorhaben planen.
  • Voraussetzungen: Das Unternehmen muss einen Digitalisierungsplan vorlegen, der das gesamte Vorhaben beschreibt, die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen erläutert, den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen zeigt und die Ziele der Investition darlegt, z.B. Effizienzsteigerung der Organisation, Erschließung neuer Geschäftsfelder, Entwicklung neuer Geschäftsmodelle oder Stärkung der Marktposition.
  • Weitere Bedingungen: Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben, und die Verwendung der Fördermittel muss nachgewiesen werden können.
  • Laufzeit: Der Antrag auf Förderung kann bis einschließlich 2023 gestellt werden.

Die Ziele des Programms „Digital Jetzt“ sind:

  • Erhöhung der Investitionen mittelständischer Unternehmen in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung und das Know-how der Mitarbeiter.
  • Förderung branchenübergreifender Digitalisierungsprozesse in KMU und im Handwerk.
  • Verbesserung der digitalen Geschäftsprozesse in Unternehmen.
  • Schaffung von mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle.
  • Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU.
  • Befähigung der Mitarbeiter, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und neue Investitionen in die Digitalisierung des Unternehmens anzustoßen.
  • Erhöhung der IT-Sicherheit in Unternehmen.
  • Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen.

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. In Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2 beträgt die minimale Fördersumme 17.000 Euro, in Modul 2 liegt diese bei 3.000 Euro.

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.

Somit erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.

Das Programm enthält zwei Fördermodule.

Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft– und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.

Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Für eine patienten- und nutzerorientierte Digitalisierung im Gesundheitswesen sprach sich Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), auf der heutigen Vertreterversammlung in Essen aus. Die KBV sei bereit, Verantwortung für die Digitalisierung zu übernehmen und aktiv mitzugestalten.

Essen, 15. Mai 2023 – „Nicht das Ob ist Inhalt unserer Kritik, sondern das Wie“, betonte Steiner, die im März in den KBV-Vorstand gewählt worden war. Digitalisierung biete viele Chancen für die ambulante medizinische Versorgung von morgen. Allzu oft kreisten Digitalisierungsprozesse aber hauptsächlich um technische Machbarkeit, Standards, Kontrolle und Nachweispflichten. „Wir als KV-System wollen nicht nur über das technisch Notwendige und Machbare reden, sondern vor allem über digitale medizinische Versorgungskonzepte“, hielt Steiner dem entgegen.

Weit oben auf der Agenda des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) stehe derzeit die Ausweitung telemedizinischer Angebote. Die BMG-Digitalstrategie sieht unter anderem eine Streichung der 30-Prozent-Beschränkung für Videosprechstunden vor. „Man sollte mit dem ersten Schritt beginnen, bevor man an der Umsetzung des dritten Schrittes arbeitet“, kommentierte Steiner die Pläne. Die ärztliche und psychotherapeutische Leistungserbringung zu flexibilisieren und mobiles Arbeiten auch für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu ermöglichen, darüber berate die Vertreterversammlung der KBV auch am heutigen Tage.

Weiteres zentrales Element der Digitalstrategie des BMG sei die elektronische Patientenakte (ePA). Mit der sogenannten „ePA für alle“ sollen laut BMG innerhalb der nächsten zwei Jahre 80 Prozent der Versicherten die ePA nutzen. Das BMG wolle hier lediglich mit dem Krankenhaus-Entlassbrief und einer Medikationsübersicht starten. Letztere müsse aber automatisiert und übersichtlich auf dem Praxisbildschirm erscheinen, um einen Mehrwert ohne Mehraufwand zu bieten, so Steiner. „Recherche- oder gar händische Pflege-Pflichten sind für die Ärztinnen und Ärzte weder praktikabel noch zumutbar.“ Und auch für Patientinnen und Patienten müsse die ePA einen echten Nutzen bringen. Der Patientenschutz müsse gewahrt bleiben.

Die Praxisverwaltungssysteme (PVS) will Gesundheitsminister Karl Lauterbach für das automatische Befüllen der ePA ebenfalls weiterentwickeln lassen. „Der Plan findet bei uns Unterstützung, muss aber verbindliche Standards miteinschließen“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Steiner. Zwar könne die KBV inzwischen Rahmenvereinbarungen mit PVS-Herstellern zu Leistungspflichten und Qualitätskriterien aushandeln. Aber: „Wir können keinen Hersteller dazu zwingen, Rahmenvereinbarungen mit uns zu schließen.“ Daher forderte Steiner eine zusätzliche, unabhängige Instanz, die das Einhalten der Standards überwacht und gegebenenfalls sanktioniert. Echten Druck könne nur eine staatlich beauftragte Stelle ausüben.

Ein weiteres drängendes Anliegen für die Praxen sei die Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI). Hier hofft das BMG immer noch auf eine Einigung der Selbstverwaltung, obwohl die Verhandlungen über die TI-Pauschale gescheitert waren. Die KBV setze weiterhin auf Kostendeckung – und das auch bei neuen Anwendungen.

Schlussendlich habe das Thema Wirtschaftlichkeitsprüfungen verordneter Leistungen insbesondere bei Arzneimittelverordnungen nach wie vor hohe Brisanz, sagte Steiner: „Finanzielle Einsparungen bei Off-Label-Use-Verordnungen nehmen die Krankenkassen gerne an.“ Im umgekehrten Fall regressierten sie aber die gesamten Verordnungskosten – und nicht nur die Differenz zwischen dem wirtschaftlichen und dem tatsächlich verordneten Präparat. „Das kann und darf so nicht bleiben“, kritisierte die Ärztin und sprach sich für eine Klarstellung des Gesetzgebers aus.

Die angesprochenen Beispiele würden die Kritiker Lügen strafen, die behaupteten, Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten würden immer nur nach mehr Geld rufen. „Das Gegenteil ist der Fall: Sie gehen ständig in Vorleistung“, resümierte Steiner.

Die Krankenhausbranche unterstützt die Ziele der Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Gemäß diesen Zielen wird voraussichtlich etwa ein Fünftel der Kliniken geschlossen, so der Chef der Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erwartet, dass bis zu 20 Prozent der Klinikstandorte in Deutschland geschlossen werden. Gaß erklärte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Auch wir als Krankenhäuser haben längst akzeptiert, dass wir Standorte zusammenlegen, umgestalten oder schließen müssen.“

Gaß geht davon aus, dass es innerhalb der nächsten zehn Jahre bis zu 20 Prozent weniger Klinikstandorte geben wird. Dies sei ein realistisches Ziel, um eine gute Balance zwischen wohnortnaher Versorgung und Spezialisierung zu erreichen. Vor einem für Dienstag geplanten Protesttag mit dem Motto „Krankenhäuser in Not“ betonte Gaß die Unterstützung der Klinikbranche für die Reformziele.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2021 rund 1900 Kliniken in Deutschland. Gaß betonte, dass für komplexe Eingriffe größere Einheiten mit entsprechender Ausstattung erforderlich seien. Er argumentierte, dass es in absehbarer Zukunft nicht genügend Personal geben werde, um die bestehenden Strukturen unverändert aufrechtzuerhalten.

Daher unterstützt die Klinikbranche grundsätzlich die Ziele der Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Gaß betonte jedoch, dass ein gut organisierter Transformationsprozess notwendig sei. Dies beinhalte gezielte Fusionen zu größeren Einheiten und die Umwandlung kleinerer Kliniken in Gesundheitszentren, die sich auf Pflege und kleinere ambulante Eingriffe konzentrieren.

Die DKG spricht sich entschieden gegen eine geplante „Qualitätsampel“ für Kliniken aus. Gaß äußerte sich skeptisch zu solchen Ampelsystemen und erklärte, dass die Klinikbranche davon nichts halte.

Ein wesentlicher Bestandteil von Lauterbachs Reformplänen ist die Einteilung der Krankenhäuser in drei Stufen – wohnortnahe Grundversorgung, Regel- und Schwerpunktversorgung sowie Maximalversorgung – und die entsprechende Vergütung. Jedes Krankenhaus soll bestimmten Leistungsgruppen zugeordnet werden, wobei bestimmte Voraussetzungen in Bezug auf Personal und Ausstattung erfüllt werden müssen. Es sind auch einheitliche Qualitätskriterien geplant, um sicherzustellen, dass die Kliniken bestimmte Leistungen erbringen können.

Des Weiteren soll das Vergütungssystem geändert werden, indem Pauschalen für Behandlungsfälle eingeführt werden, um den wirtschaftlichen Druck auf die Kliniken zu reduzieren, immer mehr Fälle auf Kosten der Qualität anzunehmen. Kliniken sollen künftig eine gesicherte Finanzierung erhalten, die sich ausschließlich auf die Bereitstellung bestimmter Leistungen konzentriert.

Bund und Länder machen laut Gesundheitsminister gute Fortschritte bei der Klinikreform. Vor der Sommerpause sollen Eckpunkte erarbeitet werden, und Lauterbach hofft, dass die Reform bereits im Januar 2024 in Kraft treten kann.

Karl Lauterbach, der Bundesgesundheitsminister, setzt auf eine schnelle Verbreitung des neuen Einlöseweges für E-Rezepte über die Versichertenkarte. Er betont, dass das E-Rezept die Verschreibung und Abgabe von Medikamenten sicherer, schneller und einfacher macht. Anfangs wird die Nutzung jedoch langsam anlaufen, da die Praxen sich daran gewöhnen müssen. Doch mit dem neuen Einlöseweg über die Versichertenkarte wird das E-Rezept praxistauglich und zum Standard werden. Das System soll nun schnell bundesweit eingeführt werden. Niedergelassene Ärzte und Apotheker werden als Pioniere der Digitalisierung bezeichnet.

Ab morgen werden die ersten Apotheken in der Lage sein, E-Rezepte über die neue Methode einzulösen, indem sie die Krankenkassenkarte in ein Lesegerät stecken. Es ist keine Geheimnummer (PIN) erforderlich. Bisher konnten E-Rezepte anstelle des gewohnten rosa Zettels bereits über eine Smartphone-App oder einen ausgedruckten QR-Code eingelöst werden.

Bis Ende Juli werden voraussichtlich 80 Prozent der Apotheken den neuen Weg per Karte anbieten können. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat kürzlich davor gewarnt, falsche Erwartungen zu wecken, indem behauptet wird, dass ab dem 1. Juli bereits in allen Arztpraxen E-Rezepte ausgestellt werden könnten.

Tipps für eine gesunde Mundpflege

Mundhygiene

Eine gute Mundhygiene ist entscheidend, um die Gesundheit Ihrer Zähne, Ihres Zahnfleisches und Ihrer gesamten Mundhöhle zu erhalten. Hier sind einige wichtige Tipps für eine effektive Mundpflege:

  1. Regelmäßiges Zähneputzen: Putzen Sie Ihre Zähne mindestens zweimal täglich, idealerweise nach dem Frühstück und vor dem Schlafengehen. Verwenden Sie eine weiche Zahnbürste und fluoridhaltige Zahnpasta. Putzen Sie Ihre Zähne sanft und gründlich in kreisenden Bewegungen, um Plaque und Speisereste zu entfernen.

  2. Zahnseide verwenden: Zahnseide ist entscheidend, um die Zahnzwischenräume zu reinigen, wo die Zahnbürste nicht hinkommt. Verwenden Sie Zahnseide einmal täglich, um Plaque und Essensreste zwischen den Zähnen zu entfernen. Seien Sie sanft beim Einfädeln der Zahnseide, um das Zahnfleisch nicht zu verletzen.

  3. Interdentalbürsten benutzen: Interdentalbürsten sind kleine Bürsten, die speziell für die Reinigung der Zahnzwischenräume entwickelt wurden. Verwenden Sie Interdentalbürsten zusätzlich zur Zahnseide, um noch gründlicher zu reinigen und die Gesundheit des Zahnfleisches zu fördern.

  4. Mundspülung verwenden: Spülen Sie Ihren Mund regelmäßig mit einer fluoridhaltigen Mundspülung, um Plaque zu reduzieren und den Zahnschmelz zu stärken. Mundspülungen können auch dazu beitragen, schlechten Atem zu bekämpfen und das Zahnfleisch zu beruhigen.

  5. Zungenreinigung nicht vergessen: Vergessen Sie nicht, Ihre Zunge zu reinigen, da sich dort Bakterien ansammeln können und schlechter Atem verursacht werden kann. Verwenden Sie eine Zungenbürste oder einen Zungenschaber, um die Zunge sanft zu reinigen.

  6. Ernährung und Getränke: Achten Sie auf eine ausgewogene Ernährung und begrenzen Sie den Konsum von zuckerhaltigen Lebensmitteln und Getränken. Zucker ist eine Hauptursache für Karies, daher ist es wichtig, den Konsum zu reduzieren, um Ihre Zähne zu schützen.

  7. Trinkwasser trinken: Trinken Sie ausreichend Wasser, besonders nach dem Essen, um Speisereste wegzuwaschen und die Säurebildung im Mund zu reduzieren.

  8. Rauchen aufgeben: Rauchen und Tabakkonsum beeinträchtigen die Mundgesundheit erheblich und erhöhen das Risiko von Karies, Zahnfleischerkrankungen und Mundkrebs. Wenn Sie rauchen, versuchen Sie, mit dem Rauchen aufzuhören, um Ihre Mundgesundheit zu verbessern.

  9. Regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen: Besuchen Sie Ihren Zahnarzt regelmäßig für Untersuchungen und professionelle Zahnreinigungen. Ihr Zahnarzt kann potenzielle Probleme frühzeitig erkennen und geeignete Behandlungen empfehlen.

Eine gute Mundhygiene ist der Schlüssel zu einer gesunden Mundhöhle und strahlenden Zähnen. Indem Sie diese Tipps befolgen und eine konsequente Mundpflegeroutine entwickeln, können Sie Ihre Mundgesundheit verbessern und mögliche Zahnerkrankungen vorbeugen.

Wiederherstellung von Zahnverlust

Prothesen

Prothesen: Wiederherstellung von Zahnverlust

Prothesen sind abnehmbare Zahnersatzlösungen, die verwendet werden, um den Verlust von mehreren oder allen Zähnen zu kompensieren. Sie bieten eine praktische und ästhetische Möglichkeit, das Lächeln und die Funktion der Zähne wiederherzustellen. Hier sind einige wichtige Informationen über Prothesen:

  1. Arten von Prothesen: Es gibt zwei Hauptarten von Prothesen: Teilprothesen und Vollprothesen.
  • Teilprothesen: Teilprothesen werden verwendet, wenn nur einige Zähne fehlen. Sie werden mit Metallklammern oder anderen Befestigungsmethoden an den verbleibenden Zähnen befestigt.
  • Vollprothesen: Vollprothesen werden verwendet, wenn alle Zähne in einem Kiefer fehlen. Sie werden auf dem Zahnfleisch sitzend getragen und können durch Haftmittel oder Implantate stabilisiert werden.
  1. Vorteile von Prothesen:
  • Ästhetik: Prothesen können das Aussehen des Lächelns verbessern und das Selbstvertrauen wiederherstellen.
  • Funktion: Sie ermöglichen eine verbesserte Kau- und Sprechfunktion, was zu einer besseren Lebensqualität führt.
  • Anpassungsfähigkeit: Prothesen können an die individuelle Mundstruktur angepasst werden, um einen bequemen Sitz zu gewährleisten.
  • Erschwinglichkeit: Prothesen sind in der Regel eine erschwinglichere Option im Vergleich zu anderen Zahnersatzlösungen.
  1. Pflege von Prothesen: Um die Haltbarkeit und Sauberkeit Ihrer Prothesen zu gewährleisten, ist eine regelmäßige und gründliche Pflege erforderlich. Hier sind einige Pflegetipps:
  • Reinigung: Bürsten Sie Ihre Prothesen täglich mit einer speziellen Prothesenbürste und warmem Wasser oder einer milden Seifenlösung. Verwenden Sie keine Zahnpasta, da sie abrasive Inhaltsstoffe enthält, die die Prothesenoberfläche beschädigen können.
  • Einweichen: Legen Sie Ihre Prothesen über Nacht in ein spezielles Reinigungsmittel oder in Wasser, um Bakterien zu entfernen und Gerüche zu reduzieren.
  • Mundhygiene: Reinigen Sie Ihre natürlichen Zähne und Zahnfleisch gründlich, bevor Sie Ihre Prothesen wieder einsetzen, um Plaquebildung zu verhindern.
  • Regelmäßige Kontrollen: Besuchen Sie regelmäßig Ihren Zahnarzt, um Ihre Prothesen anzupassen und den Zustand von Zahnfleisch und Mundhöhle zu überprüfen.

Prothesen bieten eine praktische und effektive Lösung für den Ersatz von verlorenen Zähnen. Wenn Sie Interesse an Prothesen haben oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Zahnarzt.