Ein Dauerbrenner in der öffentlichen Debatte ist die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Im Gynäkologischen Kompetenzzentrum Osnabrück hat Dr.
Kirsten Eberhardt mit einem für die Branche noch ungewöhnlichen Grad an Digitalisierung einen Meilenstein gesetzt. Sowohl ihre Patientinnen als auch das Praxis-Team profitieren. 

Frau Dr. Kirsten Eberhardt ist die treibende Kraft hinter diesem Vorstoß, der modernste Technologie in den Praxisalltag integriert und neue Maßstäbe setzt: „Unsere Vision ist es, eine nahtlose Verbindung zwischen fortschrittlichster Technologie und exzellenter Frauen-Gesundheitsversorgung herzustellen. Diese Entwicklung öffnet die Tür zu einer effizienteren, zugänglicheren und dennoch persönlichen Gesundheitsbetreuung für Frauen in Deutschland.“ Die Vorteile liegen für sie auf der Hand: „Wir entlasten unser Fachpersonal und verbessern gleichzeitig den Zugang zur Gesundheitsversorgung für Frauen signifikant.“

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Die Patientinnen stehen im Mittelpunkt 

Mit der umfassenden Digitalisierung bietet die Praxis ihren Patientinnen ein breites Feld an Dienstleistungen: Sie können Beratungen, Untersuchungen und Behandlungspläne bequem von zu Hause aus abrufen und ausfüllen.

Die Terminvergabe ist ebenso digital möglich wie die Ausstellung von Rezepten mit Verknüpfung zum E-Rezept, Überweisungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Ein neuer Baustein ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Form eines Chat-Roboters. Hier können Patientinnen rund um die Uhr Informationen und  nterstützung erhalten. Insbesondere für Frauen in ländlichen Gebieten oder mit begrenzter Mobilität eröffnen sich durch das Gynäkologische Kompetenzzentrum völlig neue Möglichkeiten. Sie profitieren von erstklassiger medizinischer Betreuung, ohne weite Anfahrtswege in Kauf nehmen zu müssen. Selbstverständlich stehen Sicherheit und Privatsphäre stets an erster Stelle und es gilt: Alles kann – nichts muss. Welche digitalen Dienstleistungen die Patientinnen in Anspruch nehmen wollen, entscheiden
sie selbst.

Entlastung und neue Optionen für das Praxis-Team 

Die digitalen Formulare bringen eine deutliche Arbeitsentlastung für die Mitarbeitenden
von Dr. Eberhardt mit sich. Auch der Telefondienst ist nun erheblich nervenschonender. „Das Team ist sehr zufrieden und wir konnten durch unsere konsequente Digitalisierung sogar neue Wege in der Personalwerbung betreten“, sagt Dr. Kirsten Eberhardt begeistert. „Dank der Einführung haben wir zwei neue Mitarbeiterinnen gewonnen, die flexibel im Homeoffice tätig sind. Ein echter Vorteil in Zeiten des Fachkräftemangels.“ Nicht zuletzt profitiert auch die Umwelt vom papierlosen, digitalen Arbeiten. Der hohe Grad an Digitalisierung des Gynäkologischen Kompetenzzentrums in Osnabrück ist zweifelsohne ein Meilenstein. Frau Dr. Eberhardt hat sich mit ihrem Team entschlossen auf den Weg gemacht und unterstreicht eindrücklich das Potenzial: „So können wir die Art und Weise, wie Gesundheitsdienste erbracht
werden, nachhaltig verbessern.“

Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) bietet nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch in der Medizin bahnbrechende Fortschritte. Ein aktuelles Beispiel dafür stammt aus der renommierten Universität Harvard. Das Forscherteam um Professor Kun-Hsing Yu hat eine innovative KI-Lösung entwickelt, die eine Revolution in der Diagnose und Behandlung von Gehirntumoren verspricht.

Traditionell müssen Ärzte auf eine Gewebeprobe eines Gehirntumors warten, die während einer Operation entnommen wird. Anschließend wird diese Probe ins Labor geschickt, wo sie in kürzester Zeit analysiert wird. Allerdings birgt dieser Prozess zahlreiche Herausforderungen. Neben dem Stress der medizinischen Teams können die Qualität der erstellten Gewebe-Dias inkonsistent sein. Dadurch erhöht sich das Risiko von Fehldiagnosen, die gravierende Folgen für den weiteren Behandlungsverlauf des Patienten haben können.

Genau hier setzt die von Harvard entwickelte KI, genannt CHARM, an. Die bahnbrechende Technologie kann bösartige Zellen innerhalb eines Wimpernschlages identifizieren – in weniger als einer Sekunde. CHARM nutzt dabei ein hochauflösendes Foto der Gewebeprobe und vergleicht es mit einer umfangreichen Datenbank von 1524 Tumorproben. Beeindruckend ist dabei nicht nur die Geschwindigkeit, sondern auch die Genauigkeit von CHARM, die bei erstaunlichen 98 Prozent liegt.

Der klare Vorteil dieser Technologie: Ärzte erhalten nahezu in Echtzeit eine präzise Analyse des Gewebes. Dadurch können sie während des Eingriffs fundierte Entscheidungen darüber treffen, welche Gewebebereiche im Gehirn entfernt werden sollten. Darüber hinaus liefert CHARM wertvolle Erkenntnisse für die nachfolgende Krebstherapie.

In einem Geist der Zusammenarbeit und im Interesse der globalen medizinischen Gemeinschaft haben die Harvard-Wissenschaftler CHARM anderen Forschungseinrichtungen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der nächste logische Schritt besteht darin, CHARM in klinischen Studien weiter zu testen. Das ultimative Ziel ist die Zulassung durch die amerikanische Arzneimittelbehörde FDA, um diese bahnbrechende Technologie in die klinische Praxis zu integrieren und den Patienten weltweit zugutekommen zu lassen.

Die Entscheidung, in welchem Krankenhaus man sich behandeln lässt, kann im wahrsten Sinne des Wortes lebensverändernd sein, insbesondere bei schwerwiegenden Krankheiten wie Krebs. Ein besorgniserregender Bericht aus dem AOK-Qualitätsmonitor weist darauf hin, dass fast die Hälfte aller deutschen Krankenhäuser – genauer gesagt 40 Prozent – nicht für Brustkrebsbehandlungen zertifiziert sind. Trotzdem führen sie die entsprechenden Operationen durch. Das Resultat dieser Entscheidungen ist alarmierend: Patienten, die in diesen nicht-zertifizierten Einrichtungen behandelt werden, haben ein um 20 Prozent höheres Sterberisiko.

Angesichts dieser Daten arbeitet der Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an einem Gesetzesentwurf, um die Transparenz in Krankenhäusern zu erhöhen. Das sogenannte „Krankenhaustransparenzgesetz“ zielt darauf ab, Patienten umfassende und verständliche Informationen über Krankenhäuser zur Verfügung zu stellen. Die Initiative wird derzeit vom Bundeskabinett geprüft und könnte schon bald in Kraft treten.

Was ist das Ziel des Krankenhaustransparenzgesetzes?

Ab dem 1. April 2024 wird es ein zentrales Onlineportal geben, das Patienten detaillierte Informationen über jedes Krankenhaus in Deutschland bietet. Dabei geht es nicht nur darum, welche medizinischen Leistungen angeboten werden. Das Portal wird auch über die Anzahl der durchgeführten Operationen zu verschiedenen Diagnosen, die Anzahl der Pflegekräfte und Ärzte in den jeweiligen Fachbereichen sowie viele weitere wichtige Details informieren.

Zum Beispiel: Ein Krankenhaus, das sich auf Urologie spezialisiert hat, könnte Informationen darüber bereitstellen, wie viele Urologen beschäftigt sind, wie viele Eingriffe pro Jahr durchgeführt werden und welche speziellen Techniken oder Ausrüstungen sie nutzen.

Darüber hinaus wird das Portal eine Kategorisierung der Krankenhäuser nach Versorgungsstufen vornehmen. Level-3-Krankenhäuser, um ein Beispiel zu nennen, sollten beispielsweise ein breites Spektrum an internistischen und chirurgischen Leistungen bieten und zudem über spezialisierte Einrichtungen wie Intensivmedizin und Notfallmedizin verfügen.

Die Einführung dieses Portals ist ein bedeutender Schritt zur Gewährleistung der Patientensicherheit und -zufriedenheit. Es ermöglicht den Patienten, fundierte Entscheidungen auf der Grundlage von Fakten und Daten zu treffen. Wichtig ist auch, dass dieses Portal regelmäßig aktualisiert wird, um stets die neuesten und relevantesten Informationen zu bieten.

In einer Zeit, in der der Gesundheitssektor ständig wächst und sich weiterentwickelt, ist es entscheidend, dass Patienten Zugang zu verlässlichen und aktuellen Informationen haben. Das Krankenhaustransparenzgesetz und das damit verbundene Onlineportal könnten genau diesen Zweck erfüllen.

Wissenschaftliche Fortschritte und rasante technologische Entwicklungen revolutionieren die Medizin. Immer mehr Menschen übernehmen die Verantwortung für ihre Gesundheit, wobei Prävention an Bedeutung gewinnt. Ein vitales Leben bis ins hohe Alter wird zur Realität.
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Lets connect….

Arbeitnehmer, die niemals krank werden, keine Zigarettenpausen brauchen und 24/7 auf dem Posten und bezahlbar sind? Nein, das sind nicht Science-Fiction-Träume. Das ist der LUX Chatbot, und er stellt die traditionelle Kommunikation auf den Kopf.

Der Chatbot, der mehr kann

Ein normales Chatbot-System antwortet mit vordefinierten Antworten auf gestellte Fragen. Doch der LUX Chatbot, basierend auf der fortschrittlichen GPT-4 Technologie, geht einen Schritt weiter. Er lernt, versteht und interagiert in Echtzeit mit den Benutzern, um maßgeschneiderte Lösungen und Antworten bereitzustellen. Ein virtueller Assistent, der wirklich versteht – und das in dutzenden Fremdsprachen.

Anwendungen in der Digitalen Praxis
Bedenken Sie nur, wie oft Patientinnen Fragen zu Terminen, Behandlungsabläufen oder Abrechnungsinformationen haben. Der LUX Chatbot bietet:
· Sofortige Antworten: Kein Warten auf den Rückruf des Praxispersonals.
· Datenschutz: Sicherer Umgang mit vertraulichen Informationen.
· 24/7 Verfügbarkeit: Immer da, wenn Patientinnen ihn brauchen.

Hotellerie – Gastfreundschaft neu definiert
In einem Hotel haben Gäste oft viele Fragen – von der Zimmerservice-Menüauswahl bis zur Checkout-Zeit. Der LUX Chatbot bietet:
· Rund-um-die-Uhr-Service: Antworten auf häufige Fragen, egal zu welcher Tageszeit.
· Sprachkompetenz: Kommunikation in mehreren Sprachen, ideal für internationale Gäste.
· Direkte Buchungsmöglichkeiten: Einfache Zimmerreservierung oder Tischreservierung im Restaurant.

Der LUX Chatbot ist nicht einfach nur ein weiteres schickes Gadget im Meer der digitalen Spielzeuge. Nein, er ist Ihr neuer bester Freund – immer bereit, zu plaudern und nie müde. Und während er Ihnen dabei hilft, Patientinnen und Gäste glücklich zu machen, braucht er nicht einmal Kaffee-Pausen oder Urlaubstage. Ziemlich praktisch, oder? Wer hätte gedacht, dass die Zukunft der Interaktion so charmant und gleichzeitig so effizient sein könnte!

Die Hotellerie und das Gesundheitswesen scheinen auf den ersten Blick wenig gemeinsam zu haben. Bei genauerer Betrachtung jedoch offenbaren sich überraschende Parallelen und Lernmöglichkeiten. Beide Branchen haben den Dienst am Menschen im Fokus, wobei die Zufriedenheit des Einzelnen eine zentrale Rolle spielt.

Hotels sind Meister im Kundenservice. In der Hotellerie ist der Gast König und der Service wird auf seine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten. Dieses Prinzip der Personalisierung könnte auch im Gesundheitswesen Anwendung finden. Eine individualisierte Patientenbetreuung, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Vorlieben des Patienten eingeht.

Effizienz ist ein weiterer Aspekt, in dem das Gesundheitswesen von der Hotellerie lernen kann. Hotels haben Prozesse entwickelt, um die Onlinebuchung von Zimmern und Dienstleistungen 24/7 zu gewährleisten, den Check-in und Check-out zu optimieren, den Zimmerdienst effizient zu gestalten und so die Zufriedenheit der Gäste zu maximieren. Ähnliche Prozessoptimierungen könnten auch in Arztpraxen und Krankenhäusern implementiert werden, um Wartezeiten zu reduzieren und den Patientendurchlauf zu verbessern.

Weshalb unterstützt gerade unser Produkt „LUX – Digitale Praxis“ diese Transformation?

„LUX – Digitale Praxis“ ist unser Beitrag zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens, indem wir Elemente der Patientenzentriertheit, Effizienz und angenehmen Erfahrung aus der Hotellerie integrieren.

Die App „IgEL Leistungen“, die in unserer Software integriert ist, beschreibt es als perfektes Beispiel. Sie ermöglicht es Ärzten und Patienten, gemeinsam Behandlungen zu planen und auszuwählen, ähnlich wie Gäste in einem Hotel Dienstleistungen buchen können. Dieser Prozess bietet Transparenz und Personalisierung, was wiederrum zu einer erhöhten Patientenzufriedenheit führt, besseren Bewertungen auf Portalen und ergo besseren Ergebnissen bei Suchmaschinen.

Darüber hinaus ermöglicht „LUX – Digitale Praxis“ eine effiziente Patientenaufnahme und Anamnese durch die direkte Eingabe von Informationen in das Tablet oder bereits online von zu Hause. Dies spart Zeit und reduziert das Risiko von Fehlern, ist leserlich und lässt sich auch archivieren. Der Prozess gleicht einem Online-Check-in in einem Hotel. Das Buchen eines Termins funktioniert ebenfalls reibungslos und schnell wie eine Zimmerbuchung.

Meine berufliche Reise durch die Hotellerie-Software hat mich vieles gelehrt, von der Entwicklung des Channelmanagers, benutzerfreundlichen Buchungstools bis hin zur Durchführung zielgerichteter Online-Marketing-Kampagnen und deren Webseite. Aber die wertvollste Lektion war vielleicht die Wichtigkeit der Adaption.
Als Ergebnis dieser Erfahrung wurde das Produkt „LUX – Digitale Praxis“ geboren.

Die Digitalisierung bietet auch zusätzliche Möglichkeiten zur Mitarbeiterbindung. Sie kann zum Beispiel flexible Arbeitszeiten ermöglichen, da viele Aufgaben von überall und zu jeder Zeit erledigt werden können. Dies ist besonders attraktiv für die jüngere Generation von Arbeitskräften, die Wert auf viel beschworene „Work-Life-Balance“ legt.

LUX Digitale Praxis umfasst eine Reihe digitaler Dienstleistungen, darunter Webseitenerstellung mit Marketing, Online-Terminkalender sowie die Patientenaufnahme und Anamnese. Unterm Strich: es geht um die Digitalisierung analoger Prozesse.

Also, wenn Sie in der heutigen Welt keine neuen Mitarbeiter gewinnen können, sorgen Sie dafür, dass Ihre aktuellen Mitarbeiter bleiben. Bieten Sie ihnen die digitalen Werkzeuge und die Flexibilität, die sie benötigen, um erfolgreich zu sein. Denn die Wahrheit ist, dass wir in einer sich ständig verändernden Welt leben, und es sind die Anpassungsfähigen, nicht die Stärksten, die überleben.

KV-Vorstände befürworten Anpassung der Musterberufsordnung für Leistungserbringung

Die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen in Baden-Württemberg und Bayern sind sich einig: Eine flexible ärztliche und psychotherapeutische Leistungserbringung ist dringend erforderlich. Dafür ist eine Anpassung der Musterberufsordnung durch die Bundesärztekammer notwendig, um Ärzten und Psychotherapeuten die Möglichkeit zu geben, mobil zu arbeiten.

Die aktuelle Regelung besagt, dass Ärzte und Psychotherapeuten nur von ihren Praxisräumen aus telemedizinisch tätig sein dürfen. Das Arbeiten von zu Hause oder unterwegs wird in den Berufs- und Zulassungsverordnungen nicht berücksichtigt. Angesichts der Herausforderungen in der ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung ist es jedoch erforderlich, diese Einschränkungen anzupassen. Durch mobiles Arbeiten sollen auch niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten mehr Flexibilität in ihrem Arbeitsalltag erhalten. Dies trägt zur Attraktivität der Niederlassung bei und ermöglicht eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, betonen die Vorstände der beiden größten Kassenärztlichen Vereinigungen Deutschlands.

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat auf ihrer letzten Sitzung in Essen einen entsprechenden Antrag dazu verabschiedet. Die Änderung von §17 der Musterberufsordnung steht noch aus und wurde an den Vorstand der Bundesärztekammer verwiesen. Die KV-Vorstände hoffen nun, dass sich die Bundesärztekammer dieser wichtigen Angelegenheit annimmt.

Angesichts der drohenden Engpässe in der ambulanten Versorgung wird die telemedizinische Versorgung in Zukunft eine immer größere Rolle spielen. „Videosprechstunden sind ein wichtiger Baustein, um die medizinische Versorgung für Patienten sicherzustellen. Eine erhöhte Flexibilität würde die Ausweitung solcher Angebote ermöglichen. In vielen Fällen, wie bei leichten Infekten oder der Versorgung von Chronikern, erleichtern telemedizinische Lösungen die Behandlung sowohl für Ärzte als auch für Patienten“, betonen die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung in Baden-Württemberg.

Natürlich bleibt die Sicherheit der Patienten auch bei telemedizinischen Angeboten oberste Priorität. „Die Arbeit von Ärzten und Psychotherapeuten außerhalb der Praxisräume muss unbedingt an eine ärztliche oder psychotherapeutische Zulassung gebunden sein. Telemedizin ist eine sinnvolle Ergänzung zum Praxisbesuch, aber keinesfalls ein Ersatz dafür“, so der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.

Bei der Flexibilisierung der Leistungserbringer müssen bestimmte Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Mehrheit der Fälle weiterhin in der Praxis vor Ort behandelt wird und eine persönliche Folgebehandlung zeitnah möglich ist. Selbstverständlich bleibt auch bei telemedizinischen Angeboten die Patientensicherheit und die Einhaltung ärztlicher und psychotherapeutischer Sorgfaltspflichten von höchster Bedeutung. Die Flexibilisierung muss zudem immer durch einen tatsächlichen Versorgungsbedarf gerechtfertigt sein, weshalb die entsprechenden Eckpunkte in die geltenden Regelwerke aufgenommen werden müssen.

Innovative Digitalagentur revolutioniert die Arbeitsprozesse von Arztpraxen

Die Digitalagentur LUX Digitale Praxis hat eine wegweisende Lösung entwickelt, um Arztpraxen in die digitale Zukunft zu führen. Mit einer umfassenden Palette an innovativen digitalen Lösungen ermöglicht die Agentur eine effiziente und patientenorientierte Praxisführung.
Die Digitalisierung stellt eine bedeutende Chance für medizinische Einrichtungen dar, um ihre Arbeitsweise zu optimieren und eine modernere Patientenversorgung zu ermöglichen.

Dank der Online-Terminvergabe können Patienten bequem und rund um die Uhr Termine vereinbaren, was Wartezeiten reduziert und die Praxisorganisation optimiert. Zudem erleichtern digitale E-Formulare wie Anamnesebögen den Patienten den Prozess der Datenerfassung und ermöglichen eine reibungslose Dokumentation. Die Patienten haben die Möglichkeit, viele Prozesse von zu Hause zu erledigen statt in der Praxis. Das entspannt nicht nur die Patienten, sonst bindet weniger Ressourcen bei den Mitarbeitenden einer Praxis.

Mit der umfassenden Produktpalette von LUX Digitale Praxis ermöglicht es Ärzten, Online-Dienstleistungen anzubieten, darunter die elektronische Verschreibung von Medikamenten, die Überweisung an Fachärzte und die Ausstellung von Berufsunfähigkeitsbescheinigungen. Auch im Hinblick auf die Einführung des E-Rezeptes unterstützt diese Lösung den digitalen Workflow einer Praxis. Diese digitalen Lösungen steigern zudem die Effizienz der Praxisabläufe und bieten den Patienten einen bequemen Zugang zu den benötigten Services.

Ein weiteres Highlight ist das digitale Wartezimmer, das den Patienten ermöglicht, die Wartezeit in der Praxis zu minimieren durch digitale Medien. Der Medisafe zur Rezept-, Überweisungs- oder BU-Bescheinigungsabholung rund um die Uhr, ist eine weitere Innovation, die den Praxisablauf optimiert. Patienten können ihre Dokumente elektronisch vorbestellen und erhalten eine Benachrichtigung, sobald diese abholbereit sind. Dies spart Zeit, minimiert das Risiko von Verwechslungen und sorgt für eine effiziente Organisation des Medikamentenmanagements. Zudem erhöht es den Datenschutz im Vergleich zu bisherigen Abläufen.

Ein weiteres nützliches Tool ist unser Patientenruftsystem mit Pager. Dieses System ermöglicht es Ihrem medizinischen Personal, Patienten diskret und effektiv aufzurufen. Sobald der Arzt oder die Ärztin bereit ist, den nächsten Patienten zu empfangen, wird dieser unauffällig per Pager benachrichtigt. Dadurch wird die Kommunikation verbessert und das Personal entlastet.

Darüber hinaus bietet LUX Digitale Praxis innovative Webseiten für Arztpraxen, die nicht nur eine ansprechende Online-Präsenz schaffen, sondern auch auf die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen jeder Praxis zugeschnitten sind. Eine moderne Webseite verbessert die Sichtbarkeit, implementiert digitale Lösungen für einen strukturierteren Praxisablauf, ermöglicht die Kommunikation mit den Patienten und stärkt den professionellen Außenauftritt. Durch gezieltes digitales Marketing wie SEO und Social Media unterstützt die Agentur Ärzte dabei, ihre Sichtbarkeit zu erhöhen und neue Patienten zu gewinnen.

„Wir sind stolz darauf, dass wir mit unseren innovativen digitalen Lösungen dazu beitragen können, die Arbeitsprozesse in Arztpraxen zu optimieren, Mitarbeiter zu entlasten und die Patientenerfahrung zu verbessern“, erklärt Michael Lux, Geschäftsführer von LUX Solutions GmbH aus Freiburg. „Unser Ziel ist es, den Ärzten die neuesten Technologien zur Verfügung zu stellen und ihnen zu helfen, ihre Praxis in der digitalen Ära erfolgreich zu führen.“

Durch die Implementierung dieser innovativen digitalen Lösungen werden nicht nur die Patienten von einem effizienteren und komfortableren Praxiserlebnis profitieren, sondern auch die Mitarbeiter der Praxis.

LUX Digitale Arztpraxis ist eine führende Digitalagentur, die sich auf die Entwicklung und Implementierung von digitalen Lösungen für Arztpraxen spezialisiert hat. Mit einem erfahrenen Team von Experten bietet die Agentur innovative Technologien, die die Praxisführung revolutionieren und den Ärzten helfen, ihre Effizienz zu steigern und eine erstklassige Patientenversorgung zu gewährleisten.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die Digitalisierung bietet gerade im Gesundheitswesen viele Chancen. Dazu zählt beispielsweise die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten über große Distanzen oder die digitale Vernetzung von verschiedenen Akteuren und Professionen. Assistierende technische Systeme helfen den Menschen, trotz hohen Alters, einer Behinderung oder einer Krankheit selbstbestimmt leben zu können. Gerade in der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass digitale Unterstützung hilfreich sein kann.

Förderziel: nachhaltige und tragfähige Strukturen schaffen, die langfristig in die Regelversorgung integriert werden können

Wer wird gefördert?

  • juristischen Personen, die an der regionalen Gesundheitsversorgung beteiligt sind,

  • Träger von Einrichtungen (ambulante, teilstationäre und stationäre) sowie Institutionen des Gesundheitswesens,

  • juristische Personen, die seniorengerechten Wohnraum mit digitalen Assistenzsystemen schaffen und/oder ausstatten wollen.

Eine Weiterleitung an Mitglieder, Unterorganisationen oder nachgeordnete Einheiten ist möglich, muss aber ggfs. im Zuwendungsbescheid geregelt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Projekte aus zwei Förderschwerpunkten

1. Telemedizinische Projekte:

Gefördert werden projektbezogene Investitionsausgaben für

  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Vernetzung von mindestens zwei Zuwendungsempfängern oder

  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Kommunikation zwischen Versorgungseinrichtungen untereinander oder direkt mit betroffenen Menschen (z. B. barrierefreie sichere Videokonferenz und -sprechstunde, Datenübertragung von biometrischen Signalen) oder

  • bürger- und patientenorientierte digitale barrierefreie Anwendungen, die den Zugang zum Versorgungssystem erleichtern oder den regulären Versorgungspfad unterstützen oder ergänzen,

2. Ambient Assisted Living:

Gefördert werden projektbezogene Investitionsausgaben

  • zum Einsatz von digitalen Assistenzsystemen, die eine gesellschaftliche Teilhabe sowie ein selbstbestimmtes Leben in einer selbstgenutzten Wohnung sowohl von älteren Menschen als auch von Menschen mit Unterstützungsbedarf ermöglichen oder

  • für assistierende barrierefreie digitale Technologien im Wohnumfeld und in (Pflege- und Wohn-) Einrichtungen (z. B. zur Notfallerkennung und zur Sicherheit, Telepräsenzsysteme) in vorpflegerischen, pflegerischen und ambulanten Bereichen.

 

Wie wird gefördert?

  • Projektausgaben für Investitionen (keine Personalausgaben) sind bis zur Förderhöchstgrenze von 200.000 Euro zuwendungsfähig (vgl. nebenstehende Erläuterungen zum Investitionsbegriff).

  • Projekte dürfen noch nicht begonnen sein (Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines dem Projekt zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten).

  • Eine gleichzeitige Finanzierung der Maßnahmen durch andere Förderprogramme ist ausgeschlossen.

  • Die Verwendung der Zuwendung ist auf niedersächsische Standorte beschränkt.

  • Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung.

  • Zuwendung beträgt maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Eine mehrjährige Projektlaufzeit ist möglich.

  • Projekte müssen bis zum 31.12.2023 bewilligt sein.

  • Es sind keine Antragsfristen festgelegt, die Mittel werden nach dem „Windhund-Prinzip“ vergeben.

Quelle: https://soziales.niedersachsen.de