Digitalisierung im Gesundheitswesen
Die Digitalisierung bietet gerade im Gesundheitswesen viele Chancen. Dazu zählt beispielsweise die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten über große Distanzen oder die digitale Vernetzung von verschiedenen Akteuren und Professionen. Assistierende technische Systeme helfen den Menschen, trotz hohen Alters, einer Behinderung oder einer Krankheit selbstbestimmt leben zu können. Gerade in der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass digitale Unterstützung hilfreich sein kann.
Förderziel: nachhaltige und tragfähige Strukturen schaffen, die langfristig in die Regelversorgung integriert werden können
Wer wird gefördert?
juristischen Personen, die an der regionalen Gesundheitsversorgung beteiligt sind,
Träger von Einrichtungen (ambulante, teilstationäre und stationäre) sowie Institutionen des Gesundheitswesens,
juristische Personen, die seniorengerechten Wohnraum mit digitalen Assistenzsystemen schaffen und/oder ausstatten wollen.
Eine Weiterleitung an Mitglieder, Unterorganisationen oder nachgeordnete Einheiten ist möglich, muss aber ggfs. im Zuwendungsbescheid geregelt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden innovative Projekte aus zwei Förderschwerpunkten
1. Telemedizinische Projekte:
Gefördert werden projektbezogene Investitionsausgaben für
Digitalisierungsmaßnahmen zur Vernetzung von mindestens zwei Zuwendungsempfängern oder
Digitalisierungsmaßnahmen zur Kommunikation zwischen Versorgungseinrichtungen untereinander oder direkt mit betroffenen Menschen (z. B. barrierefreie sichere Videokonferenz und -sprechstunde, Datenübertragung von biometrischen Signalen) oder
bürger- und patientenorientierte digitale barrierefreie Anwendungen, die den Zugang zum Versorgungssystem erleichtern oder den regulären Versorgungspfad unterstützen oder ergänzen,
2. Ambient Assisted Living:
Gefördert werden projektbezogene Investitionsausgaben
zum Einsatz von digitalen Assistenzsystemen, die eine gesellschaftliche Teilhabe sowie ein selbstbestimmtes Leben in einer selbstgenutzten Wohnung sowohl von älteren Menschen als auch von Menschen mit Unterstützungsbedarf ermöglichen oder
für assistierende barrierefreie digitale Technologien im Wohnumfeld und in (Pflege- und Wohn-) Einrichtungen (z. B. zur Notfallerkennung und zur Sicherheit, Telepräsenzsysteme) in vorpflegerischen, pflegerischen und ambulanten Bereichen.
Wie wird gefördert?
Projektausgaben für Investitionen (keine Personalausgaben) sind bis zur Förderhöchstgrenze von 200.000 Euro zuwendungsfähig (vgl. nebenstehende Erläuterungen zum Investitionsbegriff).
Projekte dürfen noch nicht begonnen sein (Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines dem Projekt zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten).
Eine gleichzeitige Finanzierung der Maßnahmen durch andere Förderprogramme ist ausgeschlossen.
Die Verwendung der Zuwendung ist auf niedersächsische Standorte beschränkt.
Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung.
Zuwendung beträgt maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Eine mehrjährige Projektlaufzeit ist möglich.
Projekte müssen bis zum 31.12.2023 bewilligt sein.
Es sind keine Antragsfristen festgelegt, die Mittel werden nach dem „Windhund-Prinzip“ vergeben.
Quelle: https://soziales.niedersachsen.de